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Zoll prüft Einhaltung des Mindestlohnes

Kontrollen ergeben Anhaltspunkte für dessen Nichteinhaltung

ID: 2102324

(ots) -
Am Samstag, den 23. März 2019 hat der Zoll im Rahmen der zweiten
bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung in Bremen Betriebe in der
Innenstadt kontrolliert. Hierbei waren Friseure, Kosmetikstudios,
Bäckereien, Sicherheitskräfte, Einzelhandel sowie die Aussteller
einer großen Messe und Marktbezieher auf einem stadtnahen Wochenmarkt
Prüfobjekte. In Bremerhaven hatten die Zöllner ein Augenmerk auf
Tankstellenshops und Getränkemärkte. Im Landkreis Stade hatte man
Gastronomiebetriebe auf dem Prüfstand. Insgesamt wurden mehr als 50
Beamte eingesetzt, die über 300 Beschäftigte verschiedener
Unternehmen prüften.

In sechs Fällen liegen Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns vor, außerdem werden weitergehend die
Aufzeichnungspflichten, die Meldungen zur Sozialversicherung und die
Rechtmäßigkeit des Sozialleistungsbezugs überprüft.

Der Pass eines aserbaidschanischen Staatsangehörigen, der im
Besitz eines abgelaufenen Visums für Polen war, wurde einbehalten. Es
wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts
eingeleitet.

"Die groß angelegte bundesweite Schwerpunktprüfung hatte
präventiven Charakter und hat zugleich zu zahlreichen Feststellungen
von Schwarzarbeit geführt", erläutert Nicole Tödter, stellvertretende
Leitung des Hauptzollamts Bremen. "Verstöße gegen den Mindestlohn und
gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen werden immer
geahndet", so Tödter weiter.

Aufgrund der gemachten Feststellungen werden sich weitere
Prüfungen bei den Unternehmen zur Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohns und der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
anschließen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Pressestelle
Sybille Gradistanac
Telefon: 0421 3897-1114




E-Mail: presse.hza-bremen(at)zoll.bund.de
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Datum: 26.03.2019 - 09:19 Uhr
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