Zollverwaltung prüft bundesweit den Mindestlohn
(ots) - Am 23. März haben bundesweit
alle Hauptzollämter in ihrem Zuständigkeitsbereich
Mindestlohnkontrollen durchgeführt. Auch im Bereich des Hauptzollamts
Lörrach wurden an den drei Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg
mehr als 270 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt und in
64 Unternehmen verschiedenster Branchen die Geschäftsunterlagen
geprüft. Nach Abschluss der ersten Maßnahme müssen die Zollbeamten
nun in 17 Fällen weitere Prüfungen durchführen. Sieben Sachverhalte
lieferten nämlich Hinweise darauf, dass der Mindestlohn, der aktuell
9,19 Euro pro Stunde beträgt, nicht in richtiger Höhe ausbezahlt
wird. Sechs Arbeitgeber müssen daneben noch nachweisen, dass sie die
Sozialversicherungsbeiträge in korrekt abgeführt haben, zwei
ausländische Arbeitnehmer konnten die erforderlichen Genehmigungen
nicht vorweisen. Weiter wurde ein Verstoß gegen die Meldepflicht
gegenüber den Sozialversicherungsträgern festgestellt und die weitere
Überprüfung eines Vorgangs fällt in den Zuständigkeitsbereich eines
anderen Hauptzollamts.
"Insgesamt sind wir zufrieden mit der Prüfung", so Ulrich Serve
von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach, der
den Großeinsatz verantwortlich leitete. "Solchen Maßnahmen sollen
neben der Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten
immer auch einen präventiven Effekt haben und die gesellschaftliche
Akzeptanz von Schwarzarbeit in jeder Form senken."
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 26.03.2019 - 09:26 Uhr
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Lörrach. Freiburg. Offenburg
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