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Hauptzollamt Oldenburg: Zahlen, Daten und Fakten aus der Jahresbilanz 2018

ID: 2102361

(ots) -
> Über 1,2 Milliarden Euro Einnahmen aus Zöllen, Verbrauchsteuern
und Kraftfahrzeugsteuer > Über 17 Kilogramm Rauschgift wurden dem
Schwarzmarkt entzogen > 8,3 Millionen Euro festgestellter
finanzieller Schaden straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Das Tätigkeitsprofil des Zolls hat sich in den vergangenen
Jahrzehnten massiv gewandelt. Auch im Nordwesten Deutschlands sind
neben der Erhebung von Zöllen und Steuern neue zentrale Aufgaben
hinzugekommen:

Das Hauptzollamt Oldenburg steht für die reibungslose Abfertigung
des internationalen Warenverkehrs, schützt Bürger und Umwelt vor
schädlichen oder gefährlichen Schmuggelgütern und setzt sich mit der
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit für einen
fairen Wettbewerb ein.

Der Zoll: Einnahmen für staatliche Ausgaben

"Wir sind unserem Auftrag in 2018 erneut erfolgreich nachgegangen.
Unsere Bilanzen sprechen an dieser Stelle für sich", so
Regierungsdirektorin Astrid Gessler, Leiterin des Hauptzollamts
Oldenburg, zur zurückliegenden Jahresbilanz.

"Über 570 Zöllnerinnen und Zöllner vereinnahmten in einem
Zuständigkeitsbezirk von über 12.100 qkm mit 1,75 Millionen Einwohner
über 1,2 Milliarden Euro. Steuergelder, die eine finanzielle
Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens zweifelsfrei mittragen."

Auf die klassische Steuer für die Einfuhr von Waren aus Ländern
außerhalb der Europäischen Union - den Zoll - entfallen dabei rund
22,5 Mio. Euro. Die in diesem Zusammenhang zu erhebende
Einfuhrumsatzsteuer betrug 625,8 Mio. Euro. Die nachfolgende
Übersicht trägt die gesamten Steuereinnahmen des Jahres 2018
zusammen:

> Zölle: 22,5 Mio. Euro

> Einfuhrumsatzsteuer: 625,8 Mio. Euro

> Verbrauchsteuern: (z. B. Energie-, Strom-, Tabak-, Branntwein




und Biersteuer) 467,4 Mio. Euro

> Kraftfahrzeugsteuer: 87,4 Mio. Euro

> Steueraufkommen insgesamt: 1.203,1 Mio. Euro

Sicherung der Sozialsysteme - der Zoll gegen Schwarzarbeit

Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen
die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden
Arbeitsplätze. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ordentlich beschäftigen, können mit Schwarzarbeitern nur schwer
konkurrieren. Obwohl sie sich der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben entziehen, profitieren Schwarzarbeiter und ihre
Auftraggeber von der staatlichen und vor allem sozialen
Infrastruktur. Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
des Zolls gehen gegen diese Ungerechtigkeit vor:

Durch die FKS kam es im vergangenen Jahr zu 1.080 Prüfungen von
Arbeitgebern und über 4.580 Kontrollen von einzelnen Arbeitnehmern.
Der festgestellte finanzielle Schaden aus den daraus resultierenden
straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen liegt bei 8,3 Millionen
Euro.

Über 1.900 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten konnten durch den
Einsatz unserer FKS im vergangenen Jahr eingeleitet werden - 2.000
Verfahren kamen zum Abschluss. Die Summe der Geldstrafen, -bußen und
Verwarnungsgelder, die auf unsere Ermittlungsarbeit zurückzuführen
sind, liegt bei 843.000 Euro.

Eine Frage der Sicherheit: Welche Waren dürfen in das Land?

Mit dem Wegfall der Kontrollen im Binnenland der EU wurden die
Warenkontrollen des Zolls am direkten Grenzverlauf zwischen den
Mitgliedstaaten abgeschafft. Seitdem sind diese Staatsgrenzen weder
für den gewerblichen Warenverkehr noch für den privaten Reiseverkehr
ein Hindernis.

Offene Grenzen sind jedoch kein Freifahrtschein für Drogenkuriere,
Waffenhändler und Zigarettenschmuggler. Die Überwachung der
innergemeinschaftlichen Grenzen sowie der Außengrenzen der
Europäischen Union in der Küstenregion bilden einen
Aufgabenschwerpunkt des Hauptzollamts Oldenburg. Täglich im
24-Stunden-Schichtbetrieb organisierte Kontrolleinheiten des Zolls
sind an den Standorten Emden, Norden und Papenburg sowie in
Wilhelmshaven, Brake und Oldenburg erfolgreich im Einsatz gegen den
Schmuggel von verbotenen und gefährlichen Gütern.

"Unsere Zollkontrollen sind erfolgreich und wichtig. Sie schützen
die Bevölkerung vor verbotenen Schmuggelwaren, die wir hier nicht
haben wollen", erläutert Frank Mauritz, Pressesprecher des
Hauptzollamts Oldenburg. "In der Gesamtheit haben wir 2018 knapp
72.000 Fahrzeuge und Einzelpersonen kontrolliert. Ich verrate sicher
kein Geheimnis, wenn ich dabei den Kampf gegen den Drogenschmuggel im
Grenzraum zu den Niederlanden als einen Schwerpunkt unserer Arbeit
bezeichne."

In fast 1.000 Fällen fanden die Zöllnerinnen und Zöllner
Rauschgift. Damit erhöht sich die Rekord-Aufgriffsrate aus 2017
erneut. Summiert über 17 Kilogramm Rauschgift wurden sichergestellt
und damit dem illegalen Schwarzmarkt entzogen. Den Hauptanteil hatten
Aufgriffe an Haschisch, Marihuana und Amphetamin.

Der Wasserzoll

Der Zoll ist Teil der Küstenwache der Bundesrepublik Deutschland.
Er nimmt gemeinsam mit anderen Behörden die Grenzaufsicht an den
Wassergrenzen, insbesondere der Seeküste wahr. Zu seinen Aufgaben
zählen auch der Umweltschutz auf See und die Rettung Schiffbrüchiger.

Für das Hauptzollamt Oldenburg sind vier Zollboote mit
Liegeplätzen in Emden und Wilhelmshaven im Einsatz.

Die Zollämter - Schnittstelle für den internationalen Warenverkehr

Von der Containerladung bis zum Postpaket - die Warenabfertigung
ist ein zöllnerisches Kerngeschäft. Dass grenzüberschreitende
Warenströme so barrierefrei wie möglich fließen können, verdanken wir
den Kolleginnen und Kollegen bei den Zollämtern.

Zum Hauptzollamt Oldenburg zählen sieben Zollämter an den
folgenden Standorten: Brake, Cuxhaven, Emden, Kreyenbrück
(Oldenburg), Papenburg, Stade und Wilhelmshaven.

In Zeiten von "E-Commerce" ist das Abfertigungsvolumen im privaten
Postverkehr stetig steigend. Kommt ein Paket aus dem
nichteuropäischen Ausland nach Deutschland, darf der Zoll die Sendung
trotz Brief- und Postgeheimnis öffnen lassen und den Inhalt prüfen.
Nicht immer ist im Internet klar ersichtlich, ob Bestellungen aus dem
Ausland versendet werden.

Ob und in welcher Höhe Abgaben anfallen, ist anschaulich unter
www.zoll.de in der Rubrik "Bestimmungen im Postverkehr" erläutert.
Der Zoll rät in diesem Zusammenhang schon vor der Bestellung im
Internet genau zu prüfen, inwiefern Warenlieferungen unzulässig sein
könnten. Das erfahrene Personal der Zollämter berät Sie gern.

Onlineshoppen ist einfach - mit wenigen Klicks ist das gewünschte
Produkt bestellt. Die App "Zoll und Post" hilft, die
voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen und liefert wichtige
Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr.

Zusätzlich wird vor Produkten gewarnt, die gefährlich oder
verboten sein könnten. Oftmals handelt es sich bei den besonders
günstigen Angeboten nicht um Originalware, sondern um gefälschte und
teils minderwertige Billigprodukte.

Die neue App "Zoll und Post" ist kostenlos im Apple App Store und
im Google Play Store verfügbar.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 2102 5140
Mobil: 0151-42 30 06 41
E-Mail: presse.hza-oldenburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 26.03.2019 - 09:51 Uhr
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