Zollüberprüft Mindestlohn in Nord-, Ost- und Mittelhessen
(ots) -
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen hat
bei einer bundesweiten Überprüfung des Mindestlohnes durch den Zoll
am vergangenen Samstag Kontrollen in Nord-, Ost- und Mittelhessen
durchgeführt.
Bei den Kontrollen, die in Gießen, Kassel, Fulda sowie den Kreisen
Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, dem Wetteraukreis und dem
Main-Taunus-Kreis stattfanden, überprüften 62 Zöllnerinnen und
Zöllner die Beschäftigungsverhältnisse von insgesamt 330 Angestellten
in Frisörgeschäften, Kosmetikstudios und Gastronomiebetreiben.
Darüber hinaus nahmen sie bei 57 Arbeitgebern Einblick in die
Geschäftsunterlagen. Unterstützt wurde der Zoll von einigen
Finanzamts-Prüfern und Speziallisten für Urkundenprüfungen der
Polizei.
Besonderes Augenmerk legten die Schwarzarbeitsfahnder des Zolls
auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes und der nach dem
Mindestlohn vorgeschriebenen Aufzeich-nungspflichten für die
Arbeitgeber.
In sieben Fällen gab es Hinweise auf die Nichteinhaltung des
Mindestlohnes von 9,19 Euro je Stunde. Neun Arbeitgeber führten die
Aufzeichnungen nicht oder nicht korrekt. Einige hatten das Personal
nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Bei 16 Betrieben besteht
mithin der Verdacht, dass sie die Sozialabgaben nicht oder nicht in
der richtigen Höhe abführen.
Es wurden 11Ermittlungsverfahren eingeleitet. Insgesamt 54 Fälle
erfordern weitere Überprüfungen durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit.
Ausländerrechtliche Verstöße gab es indes nur wenige. Zwei
Aushilfskräfte wiesen sich mit gefälschten Papieren aus.
Die Auswertung der erhobenen Daten dauert an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Gießen
Pressesprecher
Michael Bender
Telefon: 0641-9484-121
E-Mail: presse.hza-giessen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 26.03.2019 - 11:24 Uhr
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Gießen
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