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Betrunkener Radfahrer muss vor den Ermittlungsrichter

ID: 2102559

(ots) - Heute Morgen gegen 01.00 Uhr wurden
Bundespolizisten auf zwei Männer aufmerksam, als diese in Richtung
Görlitzer Stadtbrücke radelten. Während der anschließenden Kontrolle
war lediglich einer der Radfahrer in der Lage sich auszuweisen. Weil
der andere keinen Ausweis mitführte, wurde er gebeten, seine
Personalien zunächst aufzuschreiben. Mit Mühe bekam der Mann ein paar
unleserliche Buchstaben auf`s Papier. Für die Probleme beim Schreiben
dürfte wohl der vorherige Konsum von Alkohol gesorgt haben. Einem
Test zufolge war er mit umgerechnet 1,84 Promille Atemalkohol auf
seinen Drahtesel gestiegen. In diesem Zusammenhang ermittelt nun das
Polizeirevier Görlitz wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.
Schließlich hatte der Begleiter des Betrunkenen dessen Name zuvor
leserlich aufgeschrieben. Mit der Notiz gelang schließlich die
Identifizierung. Demnach handelt es sich um einen 18-Jährigen aus
Zgorzelec. Neben der Identität kam aber noch etwas Anderes zum
Vorschein: das Amtsgericht Görlitz hatte im September 2017
Untersuchungshaft angeordnet, weil der Angeklagte seinerzeit nicht
zur Hauptverhandlung erschienen war. Nun wird der Ermittlungsrichter
darüber entscheiden, ob der polnische Bürger in Haft genommen wird.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 26.03.2019 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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