Geballte Power im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Zöllner decken zahlreiche Verstöße bei bundesweiter Mindestlohnsonderprüfung auf
(ots) -
Rund 90 Zöllner des Hauptzollamtes Hannover -Finanzkontrolle
Schwarzarbeit- überprüften 339 Personen in besonders von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen wie
Taxengewerbe, Kurier- und Postdienstfahrer, Güterkraftverkehr, Hotel-
und Gastronomie, Frieseure, Spielhallen und Sicherheitsdienste.
In 5 Fällen wurden jeweils gegen ausländische Arbeitnehmer und
deren Arbeitgeber Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen
Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die
überwiegend aus Asien und Afrika stammenden Arbeitskräfte konnten bei
ihrer Beschäftigung keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
vorweisen. In zwei Fällen wurden die Originalpässe mit gültiger
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung an illegale Arbeitskräfte
verliehen.
Gegen 9 weitere Arbeitgeber und deren ausländische Arbeitnehmer
wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, weil erforderliche
Arbeitsgenehmigungen nicht vorlagen.
Von den insgesamt 339 geprüften Arbeitskräften werden in 127
Verdachtsfällen weitere Prüfungen im Bereich des Mindestlohngesetzes,
Abgabe der Sofortmeldepflicht und Leistungsbetrug durchgeführt.
"Die öffentlichkeitswirksamen Prüfungen am vergangenen Samstag
sollen als Präventivmaßnahme zur Senkung der gesellschaftlichen
Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beitragen
und zu einem erhöhten Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung dienen",
so Oliver Keuck -Pressesprecher des Hauptzollamtes Hannover
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hannover
Pressesprecher
Oliver Keuck
Telefon: 0511/37414-557
E-Mail: presse.hza-hannover(at)zoll.bund.de
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Datum: 26.03.2019 - 14:01 Uhr
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