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St.Leon-Rot/BAB 5: So nicht - Gefahrguttransport ohne Kennzeichnung

ID: 2102895

(ots) - Nicht selten werden gefährliche Güter
wie Benzin, Chemikalien oder Heizöl mittels speziellen Fahrzeugen
über die Autobahn transportiert. Da von diesen Stoffen im
Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr ausgeht sind, die
Sicherheitsvorschriften, die für den Fahrer sowie für die
Transportfirma gelten, gesetzlich streng geregelt.

Was passiert, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden,
musste am Montag eine Transportfirma aus Linden erfahren. Ein LKW der
Firma wurde auf der BAB 5 aus dem fließenden Verkehr angehalten und
einer Kontrolle unterzogen. Der 63-jährige Fahrer des LKW's gab an,
auf den Weg nach Ettlingen zu sein um dort den Boden einer
Großraumküche mit Epoxidharz auszugießen. Bei Nachschau im Laderaum
konnten die Kollegen der Verkehrspolizei neben verschiedenen
Arbeitsgeräten, zehn Fässer zu je 190 kg gefüllt mit entzündbarer
Harzlösung (UN Nummer 1866) feststellen. Die Harzlösung fällt unter
das Gefahrgutrecht und das Fahrzeug hätte aufgrund der transportieren
Menge dementsprechend gekennzeichnet werden müssen. Auch fehlten dem
Fahrer die besondere Erlaubnis und die Ausrüstungsgegenstände, die er
für den Transport eines Gefahrstoffes benötigt.

Der Fahrer hätte demnach nur eine Höchstmenge von 333 kg des
Stoffes - und somit nur ein Fass - auf einmal befördern dürfen.

Das Ergebnis: Die Transportfirma hatte dafür zu sorgen, dass die
neun übrigen Fässer per Einzeltransport abtransportiert werden. Der
LKW-Fahrer konnte seine Fahrt somit erst 10 Stunden später
fortsetzen. Eine Anzeige wegen mehreren Verstößen gegen das
Gefahrgutrecht gab es obendrauf.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Yasmin Steinhauser
Telefon: 0621 174-1115
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




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Datum: 26.03.2019 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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St.Leon-Rot/BAB 5



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