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Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

ID: 2102928

(ots) - Die Prüfungen im Bereich Finanzkontrolle
Schwarzarbeit am Samstag, 23.03.2019, erfolgten im gesamten
Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Duisburg (Kreis Kleve, Kreis
Wesel, Oberhausen, Mülheim, Essen und Duisburg). Die Beamtinnen und
Beamten erfassten in den Innenstädten u.a. im Einzelhandel, im
Gastronomiebereich und auf Wochenmärkten rund 420 Personen und
befragten diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit achten die
Zöllnerinnen und Zöllner darauf, ob die Meldungen zur
Sozialversicherung durch die Arbeitgeber erfolgen, ob der Mindestlohn
eingehalten wird, ob illegale Ausländerbeschäftigung oder
Sozialleistungsmissbrauch vorliegt.

In einigen Fällen konnten die Geschäftsunterlagen bereits
eingesehen werden, in 134 weiteren Fällen werden die Daten im
Nachgang durch die anschließende Einsicht in Geschäftsunterlagen
geprüft. Bei den anstehenden Geschäftsunterlagenprüfungen müssen zum
Beispiel in 64 Fällen die Mindestlohnhöhe und in 33 Fällen die
Meldungen zur Sozialversicherung überprüft werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Anja Turloff-Galetzki
Telefon: 0203 / 7134 348
E-Mail: presse.hza-duisburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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drucken  als PDF  an Freund senden   Pressemitteilungen der Polizei für Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis  Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Dienstag, 26.03.2019
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Datum: 26.03.2019 - 15:37 Uhr
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