Osnabrücker Zoll überprüft die Einhaltung des Mindestlohns;
60 Unregelmäßigkeiten festgestellt
(ots) -
Am 23. März 2019 hat der Osnabrücker Zoll mit 63 Zöllnerinnen und
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten
Hauptzollamtsbezirk Kontrollen im Rahmen einer bundesweiten
Mindestlohnsonderprüfung durchgeführt.
Im besonderen Fokus der Überprüfungen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar 2019 gilt der
allgemeine Mindestlohn von 9,19 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Dabei befragten die Zöllner 490 Personen zu Ihren
Arbeitsverhältnissen und führten 31 Geschäftsunterlagenprüfungen bei
Arbeitgebern durch.
Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 60 Fällen Unstimmigkeiten
ergeben,die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich
dabei in 20 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den
vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In fünf Fällen ermitteln die
Beamten wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 32
Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche
Meldepflichten verstoßen wurde und in drei Fällen, dass eine
Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung
vorliegt.
Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere
Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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Datum: 27.03.2019 - 07:30 Uhr
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