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Zollüberprüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns

ID: 2103088

(ots) -
Am Samstag, den 23. März 2019 haben insgesamt 2.858 Einsatzkräfte
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit
die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Auch das
Hauptzollamt Rosenheim war an dieser Aktion beteiligt, bei der die
Zöllnerinnen und Zöllner 107 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen
befragten.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
allgemeinen Mindestlohnes. Vier Mindestlohnverstöße und zwei
Vorenthaltungsfälle von Sozialversicherungsbeiträgen bei den 24
durchgeführten Geschäftsunterlagen-prüfungen der Arbeitgeber war die
vorläufige Bilanz dieses Samstages. Bei 12 Feststellungen sind noch
weitere Prüfungen der Sachverhalte durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit notwendig.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,19
Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in Friseur- und Kosmetiksalons
einschließlich Nagelstudios, im Taxigewerbe, in Spielhallen sowie dem
Wach- und Sicherheitsdienst.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 27.03.2019 - 08:49 Uhr
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