Möhnesee - Nach Kontrolle festgenommen
(ots) - Am Dienstag, gegen 23.30 Uhr, kontrollierten die
Beamten einen Wagen in der Syringer Straße in Völlinghausen. Hierbei
lösten sie versehentlich einen akustischen Signalton (Yelpton) aus.
Ein Zeuge im nahegelegenen Kammerherrnweg schaute aufgrund dessen
kurz aus dem Fenster, da er an eine aktivierte Alarmanlage dachte.
Hierbei sah er eine Person, die sich von einem Opel entfernte. Er
stellte nun fest, dass sich an dem Wagen zwei verschiedene
Autokennzeichen befanden, worauf der er die Polizei verständigte.
Diese traf gegen 23.45 Uhr dort. Nach der Fahndungsüberprüfung war
klar, dass die beiden angebrachten Kennzeichen im Februar und März
dieses Jahres entwendet worden waren. Da der Motor des Wagens noch
warm war, bestand der Verdacht, dass jemand widerrechtlich den Wagen
im Straßenverkehr geführt haben könnte. Zirka 15 Minuten später
trafen weitere eingesetzte Polizeibeamten in der nahegelegenen
Syringer Straße einen 46-jährigen Mann vom Möhnesee an. Bei der
Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl bestand.
Im Rahmen seiner Durchsuchung konnten auch noch ein Einhandmesser,
ein Elektroschocker und eine Stahlrute aufgefunden werden. Die
Beamten erinnerten sich nun, dass der Beifahrer der
Fahrzeugkontrolle, um 23.30 Uhr, einen Opelschlüssel mit sich führt.
Er wurde an seiner Wohnanschrift aufgesucht und zu dem
Fahrzeugschlüssel befragt. Hierbei gab er an, dass er den Schlüssel
im Auftrag des 46-Jährigen in Verwahrung genommen hätte und händigte
ihn den Beamten aus. Bei einer anschließenden Durchsuchung des Opels
konnte vier weitere Autokennzeichen und Werkzeuge aufgefunden werden.
Die Autokennzeichen stammen ebenfalls aus einem Diebstahl und von
bereits abgemeldeten Fahrzeugen. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen
muss nun geprüft werden, ob gegebenenfalls das Werkzeug mit weiteren
Straftaten in Verbindung stehen könnte. Da der Mann vom Möhnesee
nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und der Verdacht des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis besteht muss er sich nicht nur hierfür,
sondern auch noch wegen Diebstahls von Kennzeichen,
Kennzeichenmissbrauchs, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten. (reh)
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Datum: 27.03.2019 - 08:55 Uhr
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