Mindestlohnkontrolle des Zolls
(ots) - Am 23. März 2019
kontrollierte der Zoll bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns.
Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich im Saarland und im
südlichen Rheinland-Pfalz mit 68 Zöllnerinnen und Zöllnern an der
Aktion.
Im Laufe des vergangenen Samstags wurden knapp 250 Arbeitnehmer zu
ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und 90
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt.
In insgesamt 68 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
notwendig. Unter anderem ergaben sich erste Anhaltspunkte für
Mindestlohnverstöße, Beitragsvorenthaltungen (§ 266 a StGB) und
Leistungsmissbrauch.
Im besonderen Fokus standen Branchen, die besonders anfällig für
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind. Darunter fallen
beispielsweise Betriebe, deren Personal häufig wechselt oder
Tätigkeiten, die ohne spezielle Ausbildung oder Fachwissen
wahrgenommen werden können.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,19 Euro/Stunde.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecherin
Diana Weis
Telefon: 0681-501-6382
E-Mail: presse.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.03.2019 - 11:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2103315
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-SB
Stadt:
Saarbrücken/Kaiserslautern/Landau
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mindestlohnkontrolle des Zolls"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptzollamt Saarbr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).