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Jahresbilanz 2018 des Hauptzollamts Dortmund

ID: 2103383

(ots) -
Insgesamt mehr als 3,2 Milliarden haben die 685 Zöllnerinnen und
Zöllner (zzgl. 102 Auszubildenden) im Bereich des Hauptzollamts
Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des
Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland
erstreckt, im Jahr 2018 eingenommen.

"Das Hauptzollamt Dortmund leistet mit seinen Einnahmen einen
wichtigen Beitrag zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit
des Staats als Grundlage für Zukunftsinvestitionen und den Erhalt der
Sozialsysteme" so Iris Vermehr, Leiterin des Hauptzollamts Dortmund.

I.Steuereinnahmen

Neben der Einfuhrumsatzsteuer mit knapp 1,9 Milliarden Euro, die für
den Import von Waren erhoben wird, waren die Verbrauchsteuern mit
über 772 Millionen Euro, von denen die Stromsteuer mit über 346
Millionen den höchsten Anteil ausmachte, die größte Einnahmequelle.

Die Kraftfahrzeugsteuer schlug mit knapp 370 Millionen Euro zu buche.


II.Warenabfertigung

Auch im vergangenen Jahr ist es den Beschäftigten der sieben
Zollämter des Bezirks gelungen, sich als moderner Wirtschaftspartner
zu präsentieren. Dies liegt nicht zuletzt an den
wirtschaftsorientierten Abfertigungsverfahren, die eine schnelle
Abwicklung des internationalen Warenverkehrs ermöglichen.
Knapp 1,9 Millionen Positionen wurden zur Einfuhr, über 3,7 Millionen
Positionen wurden zur Ausfuhr und über 140.000 Positionen wurden zu
einem Versandverfahren angemeldet.

Darüber hinaus achten die Zöllnerinnen und Zöllner nach wie vor auf
die strikte Einhaltung der Verbote und Beschränkungen. Schließlich
dient dies dem Schutz der heimischen Wirtschaft wie auch dem Schutz
der Bevölkerung und bedrohter Pflanzen und Tiere.

Der Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie wird zunehmend
wichtiger. Schätzungen gehen davon aus, dass durch Produktpiraterie




alleine in Deutschland zehntausende Arbeitsplätze gefährdet sind. Der
Zoll unterstützt die Unternehmen bei der Verteidigung dieser
gewerblichen Schutzrechte und hilft, den Handel mit Plagiaten
einzudämmen.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher können manche der
vermeintlich günstigen Produkte sogar gefährlich werden, denn
Fälschungen sind meist qualitativ minderwertig und damit zum Beispiel
aufgrund der Verwendung von Giftstoffen bei der Herstellung -
insbesondere für Kinder - gefährlich.

In 906 Fällen wurden im Jahr 2018 bei den Zollämtern im Bezirk 11.058
Plagiate aus dem Verkehr gezogen, u.a. gefälschte elektrische und
elektronische Waren, Mobiltelefone, Kleidung, Schuhe, Handtaschen,
Parfüm und Armbanduhren nobler Markennamen. Der Wert der
beschlagnahmten Waren lag bei über 900.000 Euro.

Mit den Online-Abfertigungsverfahren ATLAS (Einfuhr, Ausfuhr,
Versand) und EMCS (verbrauchsteuerpflichtige Waren) stehen Zoll und
Wirtschaft effiziente IT-Systeme zur Verfügung, mit denen die
Unternehmen alle Warensendungen von, nach und durch Deutschland
elektronisch anmelden und abwickeln können.
Eine schnelle und einfache Warenabfertigung ist das gemeinsame
Anliegen von Wirtschaft und Zoll. Dazu tragen neben moderner
Informationstechnik auch zahlreiche Verfahrensvereinfachungen für die
Wirtschaft bei (zugelassene Versender/Empfänger, vereinfachte Ein-
und Ausfuhrverfahren, AEO). Import- und exportorientierte Unternehmen
können bei allen zollrechtlichen Abfertigungsprozessen
Vereinfachungen beantragen und sich damit so den Gang zum Zollamt
weitestgehend ersparen. Das spart allen Beteiligten Kosten und Zeit.

Im Jahr 2018 wurden im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund 2.650
vereinfachte Verfahren bewilligt.

Mit In-Kraft-Treten des Unionszollkodex (UZK) zum 1. Mai 2016 sind
die Bewilligungs-voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen
angepasst worden. Aus diesem Grund ist die Zollverwaltung
verpflichtet, sämtliche vor dem 1. Mai 2016 erteilten unbefristeten
Bewilligungen (sogenannte Bestandsbewilligungen) bis zum 1. Mai 2019
neu zu bewerten. Inhalt der Neubewertung ist die Prüfung, ob diese
Bewilligungen den Bewilligungskriterien des UZK entsprechen.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator -
AEO-)

Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale
Sicherheitslage
haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, weltweite
Rahmenbedingungen zur Sicherung und Vereinfachung des globalen
Handels zwischen den Zollbehörden und der Wirtschaft zu schaffen.
Beim "AEO" handelt es sich um einen durch die Zollbehörden als
besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen zertifizierten
Wirtschaftsbeteiligten. Kriterien für die Zuverlässigkeit sind die
Einhaltung der Zollvorschriften, ein den gesetzlichen Vorgaben
entsprechendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und ggf.
angemessene Sicherheitsstandards. Der Status eines "AEO" berechtigt
zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder
Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.
Seit dem 01. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen
Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status
beantragen.

Im Jahr 2018 erteilte das Hauptzollamt Dortmund 251 AEO-Zertifikate.


III.Kontrolleinheit Verkehrswege

Seit dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU ist es
die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) (früher: Mobile
Kontrollgruppen, MKG), die das Zollrecht und nationale Bestimmungen
auf der Straße und auch bisweilen Schienen durchsetzt. Die Bekämpfung
der Rauschgiftkriminalität, des Tabak- und Zigarettenschmuggels, des
illegalen Handels mit geschützten Tieren und Pflanzen und die
Überwachung von sonstigen Ein-, Durch- und Ausfuhrverboten im
Binnenland sowie Kontrollen von Shishabars und Headshops im Rahmen
der Steueraufsicht sind die Tätigkeitsschwerpunkte.

Insgesamt konnten die 14 Zöllnerinnen und Zöllner der KEV im Jahr
2018 rund 99 Kilo Rauschgift, 59 LSD-Trips, 708 Tabletten sonstiger
Betäubungsmittel, über einen Liter flüssiges Amphetamin, 74 Joints
sowie über 1,5 Tonnen unversteuerten Wasserpfeifentabak und über 600
Tausend unversteuerte Zigaretten sicherstellen. Außerdem wurden bei
insgesamt 8.742 durchgeführten Kontrollen 43 verbotene Waffen
beschlagnahmt. Es wurden 1.446 Strafverfahren - darunter 1.027
Strafverfahren bei Kontrollen von Postsendungen - und 137
Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der Zoll darf auch eine innerhalb der EU beförderte Post- und
Kuriersendung öffnen lassen und prüfen, ob in der Sendung Waren
enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen oder ob
in der Sendung Waren enthalten sind, die einer Verbrauchssteuer
unterliegen. Das Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 Grundgesetz) ist
in dieser Hinsicht eingeschränkt.


IV.Flughafen

Der Luftverkehr in Dortmund wird in zöllnerischer Hinsicht durch die
18 Zöllnerinnen und Zöllner am Flughafen in Dortmund überwacht.
Diese hatten im vergangenen Jahr Erfolge mit insgesamt 964 Aufgriffen
zu verbuchen. Insgesamt wurden 27 Strafverfahren und 19
Bußgeldverfahren wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet.
Insgesamt wurden Barmittel in Höhe von 207.509 Euro nicht angemeldet.


V.Vollstreckung

Bundesweit sind 22 Hauptzollämter befugt, nicht nur die Forderungen
des Zolls selbst, sondern auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen
des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des
öffentlichen Rechts beizutreiben.
Auftraggeber sind hier vor allem die Bundesagentur für Arbeit, die
Sozialversicherungsträger - nämlich die bundesweit tätigen Ersatz-
und Betriebskrankenkassen - sowie die Berufsgenossenschaften. Diese
Zuständigkeit wurde den Hauptzollämtern ab dem 1. Januar 1981 mit dem
Zehnten Sozialgesetzbuch (SGB X) übertragen.

Über 207.000 Vollstreckungsverfahren hatten die 124 Bediensteten der
Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Dortmund im Jahr 2018 zu
bearbeiten. Insgesamt wurden über 64 Millionen Euro beigetrieben.


VI.Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung

Die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung an
den Standorten Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen und Siegen eingesetzten
287 Beschäftigten der FKS (Prüfungen und Ermittlungen sowie Ahndung)
prüften im Jahr 2018 insgesamt 2.238 Arbeitgeber. Damit ist eine
Steigerung der Arbeitgeberprüfungen um über 48 % im Vergleich zum
Vorjahr (1.509) zu verzeichnen.

Insgesamt konnten im letzten Jahr 5.690 Ermittlungsverfahren
eingeleitet und 6.570 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden.

Die Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamtes Dortmund ergaben
einen durch Schwarzarbeit verursachten Schaden in Höhe von über 27
Millionen Euro.

Die Summen der festgesetzten Geldbußen betrugen über 1,4 Millionen
Euro. Geldstrafen wurden in einer Gesamthöhe von über 893.000 Euro
verhängt.

Die von den Gerichten festgesetzten Freiheitsstrafen beliefen sich
auf 170 Jahre.


Zusatzinformation:

Bundesweit arbeiten fast 40.000 Zöllnerinnen und Zöllner in den
unterschiedlichen Arbeitsbereichen des Zolls. Das Aufgabenspektrum
des Zolls ist äußerst breit gefächert, sodass jeder Einzelne nach
seinen individuellen Stärken und Neigungen eingesetzt und gefördert
werden kann.
Für eine Einstellung zum 1. August 2020 können sich Interessierte
noch bis zum 30. September 2019 bewerben.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecher
Nicolai Prowe
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.03.2019 - 12:53 Uhr
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