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190327-4: Schüler verletzt - Bergheim

ID: 2103424

(ots) - Eine Autofahrerin fuhr nach dem Unfall
davon, ohne sich um den verletzten Jungen zu kümmern. Die Polizei
bittet sie und andere Zeugen, sich beim Verkehrskommissariat zu
melden.

Ein 10-Jähriger befand sich am Montag (25. März) um 07:40 Uhr auf
dem Schulweg in der Straße Am Wierichskamp in Glessen. An der
Ausfahrt des Parkplatzes der Grundschule beabsichtigte die Fahrerin
eines dunkelroten Kleinwagens in die Straße einzufahren. Sie bemerkte
den Jungen, gab ihm Handzeichen zum Weitergehen und fuhr nach Angaben
des Jungen trotzdem an. Der Wagen stieß in Kniehöhe mit dem Jungen
zusammen. Dabei verletzte er sich leicht. Die Fahrerin, Mitte 50,
schwarzhaarig mit Zopf, fuhr in Richtung Hohe Straße davon. Erst
später berichtete der Junge seiner Mutter von dem Unfall, die Anzeige
erstattete. Einer ärztlichen Behandlung bedurfte der Junge nicht.

Zur Rekonstruktion des Unfalles sucht das Verkehrskommissariat die
beschriebene Fahrerin oder Zeugen, die Angaben zur Frau oder dem
Wagen machen können. Sie werden gebeten, sich unter Telefon 02233
52-0 zu melden.

"Leider ist dies nicht der erste Schulwegunfall, bei dem die
Autofahrerinnen oder Autofahrer nach Verkehrsunfällen mit
Schülerinnen oder Schülern von der Unfallstelle flüchteten!", so der
Direktionsleiter Verkehr, Polizeioberrat Peter Alff. Seit
Monatsbeginn verzeichnet die Polizei bereits mit dem beschriebenen
Unfall vier Fälle, bei denen Kinder auf dem Weg in ihre Schule oder
auf dem Nachhauseweg zu Schaden gekommen sind und Strafverfahren nach
§142 StGB (Verkehrsunfallflucht) eingeleitet wurden.

Polizeioberrat Alff weist vor diesem Hintergrund erneut auf die
Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin: "Häufig ist es so, dass
Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der
Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt,




haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst. Sie wollen
möglichst schnell weiter und geben dann an, dass alles in Ordnung
sei. Im Anschluss kommt es häufig durch die Erziehungsberechtigten zu
Anzeigen bei der Polizei, da die Kinder verletzt sind oder
Sachschäden entstanden sind."

Die Polizei rät: Verständigen Sie bei einem Verkehrsunfall mit
einem Kind bei Bedarf die Rettungskräfte und in jedem Fall die
Polizei und die Erziehungsberechtigten. Sie tragen die Verantwortung!
(bm)




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

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Datum: 27.03.2019 - 13:14 Uhr
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