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Rems-Murr-Kreis: Unfälle, Gaststättenkontrollen

ID: 2103566

(ots) - Rudersberg: Auffahrunfall

Ein 20-jähriger VW-Fahrer befuhr am Mittwoch gegen 7 Uhr die
Straße Obere Au. Vor der Einmündung Heilbronner Straße fuhr er
infolge Unachtsamkeit auf den Skoda Octavia eines 44-jährigen
Autofahrers auf, der dort verkehrsbedingt angehalten hatte. Der
44-Jährige wurde beim Unfall leicht verletzt. Es entstand Sachschaden
in Höhe von ca. 4000 Euro.

Fellbach: Zeugen nach Unfallflucht gesucht

Am Mittwoch, im Zeitraum zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr
beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker in der
Steinbeisstraße einen geparkten Daimler. Am geparkten Auto wurde die
komplette linke Seite durch den Unfall beschädigt, der Sachschaden
liegt bei rund 3000 Euro. Aufgrund der Spurenlage wird davon
ausgegangen, dass es sich beim Verursacher um ein größeres dunkles
Kraftfahrzeug handelt. Zeugen, die Hinweise auf den Unfallverursacher
geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Fellbach
unter der Telefonnummer 0711 57720 in Verbindung zu setzen.

Fellbach: Spielhallen- und Gaststättenkontrollen

Am Freitag, den 22.03.19 wurden 40 Spielhallen und Gaststätten in
Fellbach und Kernen kontrolliert. An der Kontrolle waren Mitarbeiter
der Polizei Fellbach, des Hauptzollamts Stuttgart, des Ordnungsamts
der Stadt Fellbach sowie Fachkräfte der Lebensmittelüberwachung des
Landratsamts Rems-Murr-Kreis beteiligt. Durch die eingesetzten Kräfte
wurde behördenübergreifend die Einhaltung der geltenden
Rechtsvorschriften der Gaststätten und Spielhallen überprüft. Bei der
Großkontrolle wurden zwei Straftaten (Beleidung zum Nachteil eines
Polizeibeamten, Arbeitnehmer nicht angemeldet) und 115
Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Bei der letzten im Jahr 2017
durchgeführten Kontrolle waren es noch 126 Verstöße. Zwei Betriebe
mussten am Kontrolltag vorrübergehend geschlossen werden. Zum einen




wegen Verstößen im Bereich der Lebensmittelhygiene und zum anderen
wegen Unzuverlässigkeit des Gastwirts. Dieser durfte am Folgetag
seine Gaststätte wieder öffnen. Nachdem der von gravierenden
Hygieneverstößen betroffene Betrieb am 25.03.2019 erneut überprüft
wurde, waren die Mängel soweit behoben, dass der Betrieb am
Montagabend wieder öffnen konnte. Zudem wurden zahlreiche Verstöße in
den Bereichen Brandschutz und Jugendschutz festgestellt.
Diesbezüglich waren vielfach die Aushänge nur unzureichend vorhanden
oder Mängel hinsichtlich der korrekten Ausschilderung von
Fluchtwegen oder Notausgängen festzustellen oder auch Feuerlöscher
abgelaufen. Viele Betriebe, die bereits im Jahr 2017 auffällig waren,
sind aktuell erneut mit Verstößen hervorgetreten. Erwähnenswert ist
diesbezüglich, dass bei der aktuell durchgeführten Kontrolle
erstmalig einzelne Betriebe drei Wochen zuvor durch die Polizei auf
die Wichtigkeit der Einhaltung der Vorschriften und der Ankündigung
möglicher Kontrollen hingewiesen wurden. Positiv hervorzuheben ist,
dass in den kontrollierten Betrieben, in denen der Zutritt ab 18
Jahren erlaubt ist, keine Jugendlichen angetroffen wurden. Ebenso
stellten Verstöße bezüglich illegaler Beschäftigung und Verstöße im
Zusammenhang mit Glücksspielautomaten die Ausnahme dar. Das aktuelle
Ergebnis zeigt dennoch, dass derartige Kontrollen zur Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben notwendig bleiben.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen
Pressestelle
Telefon: 07361/580-106
E-Mail: aalen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 27.03.2019 - 14:56 Uhr
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