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Bewährungsstrafen für Ehepaar wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

ID: 2103654

(ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des
Hauptzollamts Heilbronn:

Das Amtsgericht Marbach verurteilte einen im Landkreis Ludwigsburg
ansässigen Stuckateur zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ein
Jahr Freiheitsstrafe lautete das Strafmaß für dessen Ehefrau. Beide
Strafen setzte das Gericht auf drei Jahre zur Bewährung aus.

Der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretene und
vorbestrafte 58-jährige Mann hatte sich als Arbeitgeber in 39 Fällen
wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt schuldig
gemacht. Weil das Gewerbe zeitweise auf seine 57-jährige Ehefrau
angemeldet und diese in verantwortlicher Position tätig war, hat sie
sich ebenfalls nach § 266a Strafgesetzbuch schuldig gemacht.

Dem Ehepaar kamen die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Hauptzollamts Heilbronn nach einer Baustellenkontrolle auf die
Schliche. Wie die anschließenden Ermittlungen ergaben, hatten die
Verurteilten von 2014 bis 2016 drei Arbeitnehmer beschäftigt.

Um Sozialversicherungsbeiträge einzusparen, waren diese aber nicht
in richtigem Umfang bzw. seit Mitte 2014 überhaupt nicht zur
Sozialversicherung angemeldet. Dadurch wurden knapp 87 000 Euro
Versicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß an die Sozialkassen
abgeführt.

Den entstandenen Schaden muss das verurteilte Ehepaar nachzahlen.

Das Urteil wurde am 14. März 2019 rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 27.03.2019 - 16:00 Uhr
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