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Mindestlohnbetrügern auf der Spur

Zoll führt bundesweite Sonderprüfung durch

ID: 2103717

(ots) -
Das Karlsruher Hauptzollamt beteiligte sich am Samstag, den
23.03.2019 an einer bundesweiten Sonderkontrolle zum Mindestlohn. Mit
der Aktion wurde überprüft, ob Arbeitgeber den gesetzlichen
Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro je Stunde zahlen. Die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Standorten Karlsruhe,
Heidelberg, Rastatt und Ludwigshafen war mit mehr als 100 Beamten im
Einsatz, um über 350 Arbeitnehmer zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen zu befragen und Geschäftsunterlagen der
Arbeitgeber zu prüfen. Im Fokus standen dabei Gewerbebetriebe, die
besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind -
wie zum Beispiel Gaststätten, Tankstellen, Frisör- und
Kosmetiksalons.

"Insgesamt ergaben sich dabei in über 70 Fällen Beanstandungen,
die derzeit bearbeitet werden", so Stephanie Henig, Pressesprecherin
beim Hauptzollamt Karlsruhe. Neben der Unterschreitung des
Mindestlohnes wurden auch ausländische Beschäftigte ohne die
erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen angetroffen
sowie Fälle von Leistungsbetrug aufgedeckt. "Hierbei handelt es sich
um Personen, die Sozialleistungen erhalten und die Aufnahme der
Beschäftigung dem Leistungsträger nicht oder nicht rechtzeitig
angezeigt haben", so Henig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Stephanie Henig
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 28.03.2019 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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