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Hausräumung im Stuttgarter Westen

ID: 2103995

(ots) - Die Polizei war am Donnerstag (28.03.2019) bei
der Räumung eines seit dem 9. März 2019 besetzten Hauses an der
Forststraße im Einsatz. Vertreter der Landeshauptstadt und
Polizeibeamte hatten zuvor alles versucht, eine zwangsweise
durchgeführte Räumung zu vermeiden. Ein beauftragter Schlüsseldienst
öffnete gegen 07.30 Uhr die Türen, um den Beamten ungehinderten
Zugang in die Wohnungen zu ermöglichen. In den Wohnungen selbst sind
insgesamt fünf Personen im Alter zwischen 18 und 56 Jahren
angetroffen worden. Kinder waren nicht anwesend. Nachdem Vertreter
der Stadt und der Polizei die Sach- und Rechtslage eingehend erklärt
und die in dem Haus befindlichen Personen zum freiwilligen Verlassen
aufgefordert hatten, gingen sie - ohne dass Zwang angewendet werden
musste - in Polizeibegleitung aus dem Haus. Sie müssen nun mit
Anzeigen wegen Hausfriedensbruch rechnen.

Die Polizei startete den Räumungseinsatz bewusst erst gegen 07.30
Uhr, nachdem nicht ausgeschlossen werden konnte, dass möglicherweise
auch Kinder in den Wohnungen sein würden. Mehrere Personen hatten
sich, ohne über einen gültigen Mietvertrag zu verfügen, mutmaßlich
seit 9. März 2019 oder später in den Wohnungen aufgehalten. Die
Eigentümerin hatte, vertreten durch einen Rechtsanwalt, Anzeige wegen
Hausfriedensbruch erstattet. Die Ermittlungen dazu dauern an. Die
Ermittlungsergebnisse werden der Staatsanwaltschaft Stuttgart
vorgelegt, die bereits in das Verfahren eingebunden ist. Nach der
Räumung der Wohnungen begannen Handwerker im Auftrag der
Hauseigentümerin mit dem Einbau neuer Schlösser sowie weiteren
baulichen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf Türen und Fenster.

Mehrere Personen, die mutmaßlich dem linken Spektrum zuzuordnen
sind, verfolgten den Einsatz außerhalb des polizeilichen
Sicherheitsbereichs, skandierten Parolen und zeigten Transparente.




Vor Ort waren mehr als 100 Beamtinnen und Beamte im Einsatz. Die
Räumung war gegen 10.30 Uhr beendet.

***

Hinweis an die Redaktionen: Mit der heutigen Hausräumung wurde
eine Störung der öffentlichen Sicherheit. beseitigt. Es ist nach § 1
Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG BW) Aufgabe der Stadt als
Ortspolizeibehörde, Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung bedroht wird und Störungen der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen. Eine Hausbesetzung ist
strafrechtlich ein Hausfriedensbruch und somit eine Störung der
öffentlichen Sicherheit. Da die Identität der Hausbesetzer nicht
bekannt war, hat die Stadt Stuttgart eine Allgemeinverfügung
erlassen. Der Vollzug der Wohnungsräumung wird nach § 60 Abs. 5 PolG
BW durch den Polizeivollzugsdienst als Vollzugshilfe für die Stadt
durchgeführt.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Stuttgart
Pressestelle
Telefon: 0711 8990-1111
E-Mail: stuttgart.pressestelle(at)polizei.bwl.de
Bürozeiten: Montag bis Freitag 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Außerhalb der Bürozeiten:
Telefon: 0711 8990-3333
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Datum: 28.03.2019 - 11:46 Uhr
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