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Mindestlohnverstöße mit hohem Bußgeld geahndet

ID: 2105092

(ots) - Ein Bauunternehmer aus dem Werra-Meißner-Kreis muss
wegen Unterschreitung des Min-destlohnes 90.000 Euro Bußgeld zahlen.

Der 48-jährige Unternehmer hatte über dreieinhalb Jahre hinweg 22
Arbeitern nicht den im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschriebenen
Mindestlohn gezahlt. Statt 13,95 Euro Stundenlohn für einen
Baufacharbeiter (im Tatzeitraum) zahlte er nur 11,10 Euro. Begründen
wollte er dies damit, dass die Arbeiter nur Hilfstätigkeiten und
Arbeiten im Garten-Landschaftsbau ausführten. Dafür sind niedrigere
Mindestlöhne vorgesehen niedriger.

Nach einer Baustellenkontrolle durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Zolls in Bad Hersfeld nahm der Zoll Ermittlungen
wegen des Verdachts auf Mindestlohnunterschreitung auf. Dabei wurde
festgestellt, dass alle Arbeiter Tätigkeiten ausübten, die unter den
Mindestlohn für Facharbeiter fallen. Insgesamt rechneten die
Ermittler aus, dass der Bauunternehmer 89.000 Euro Lohn gespart
hatte. Einzelne Arbeiter erhielten dabei zwischen 13.000 und 17.000
Euro Lohn zu wenig.

Durch die Nichtzahlung des Mindestlohnes hatte er gleichzeitig
auch die Sozialabgaben nicht in der richtigen Höhe abgeführt und so
Beiträge zu den Sozialversicherungen und der Bau-berufsgenossenschaft
in Höhe von insgesamt mehr als 110.000 Euro eingespart. Nicht genug,
dass er für diese Straftaten vom Amtsgericht Eschwege mit einer
Geldstrafe von 6.120 Euro bereits bestraft wurde. Jetzt verhängte das
Amtsgericht Gießen in einem Klageverfahren des Unternehmers gegen
einen Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes Gießen noch ein Bußgeld in
Höhe von 90.000 Euro wegen der Verstöße gegen die
Mindestlohnbestimmungen weil es auf sogenannte "Tatmehrheit" erkannte
und die Mindestlohnverstöße daher nicht mit der Strafe des Eschweger
Gerichtes noch nicht abgegolten waren.





Darüber hinaus muss der Bauunternehmer die nichtgezahlten
Sozialabgaben nachzahlen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Gießen
Pressesprecher
Michael Bender
Telefon: 0641-9484-121
E-Mail: presse.hza-giessen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 29.03.2019 - 13:20 Uhr
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