Aktion Radschlag - Eltern sind Vorbilder
(ots) -
Kreis Gütersloh (FK) - Was eigentlich jeder weiß, gerät in der
Hektik des Alltags häufig in Vergessenheit: Eltern sind Vorbilder für
ihre Kinder - in jeder Gelegenheit. So auch im Straßenverkehr. Im
positiven und leider auch im negativen Sinne. Was Kinder schon in
frühen Tagen bei ihren Eltern sehen, ahmen sie nach. Deshalb ist es
besonders im Umgang mit dem Straßenverkehr wichtig, ein sorgsames
Verhalten vorzuleben.
Dabei geht es unter anderem um das Anschnallen im Auto, die
Nutzung / Nichtnutzung des Mobiltelefons als Autofahrer und
Fahrradfahrer und das Tragen eines Helms. Es geht ebenso um die
Nutzung von Fußgängerampeln und Fußgängerüberwegen, auch wenn man
dafür einen kleinen Umweg in Kauf nehmen muss. Allein durch das
Vorleben entwickeln sich Routinen, die im schlimmsten Falle vor
schwerwiegenden Unfallfolgen schützen.
Im Rahmen der Aktion Radschlag steht unter anderem die Bekämpfung
der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern im
Vordergrund.
Gerade wenn man mit einem fahrradfahrenden Kind im Straßenverkehr
unterwegs ist, sollte man sich sicher im Umgang mit den
Verkehrsregeln sein. Kinder müssen bis zu ihrem achten Geburtstag auf
dem Gehweg fahren. Bis zu ihrem zehnten Lebensjahr haben sie die Wahl
zwischen dem Gehweg einerseits und der Straße, bzw. dem Radweg
andererseits.
Ab dem zehnten Geburtstag gelten für Kinder die gleichen Regeln
wie für Erwachsene.
Eltern haben eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Um
diese wahrzunehmen, darf eine Aufsichtsperson ein unter achtjähriges
Kind auf dem Gehweg begleiten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass
eine "geeignete Aufsichtsperson" mindestens 16 Jahre alt ist. Auf
Fußgänger ist natürlich Rücksicht zu nehmen, diese dürfen weder
gefährdet, noch behindert werden.
Was selbstverständlich sein sollte: Beim Überqueren der Straße
muss nicht nur das Kind, sondern auch die Begleitperson von dem
Fahrrad absteigen.
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Datum: 29.03.2019 - 14:33 Uhr
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