++ Reifendiebstahl ++ Trunkenheitsfahrten ++ Gefährliche Körperverletzung, Verstoß Waffengesetz ++
(ots) - ++ Reifendiebstahl ++ Trunkenheitsfahrten ++
Gefährliche Körperverletzung, Verstoß Waffengesetz ++
++Reifen-/Felgendiebstahl an Pkw ++ Am Samstag, 30.03.2019, wurde
der Polizei um 00.40 Uhr die Beobachtung mitgeteilt, dass sich
mindestens drei Personen an einem graufarbenen Daimler zu schaffen
machten. Die Personen wären geflüchtet. Der Pkw stand auf dem
Parkplatz Theaterwall. An der rechten Pkw-Seite waren die Räder
abmontiert, der Pkw durch Backsteine aufgebockt. Ein Wagenheber wurde
zurückgelassen. Die eingesetzten Beamten stellten eine flüchtende
Person, die über eine Gartenmauer sprang und den Theaterwall querte.
Es handelte sich um einen 20-Jährigen aus Wardenburg. Unmittelbar
nach der Tat wurde durch die Polizei ein Pkw in Wardenburg
kontrolliert. Der Pkw wurde von dem Bruder des 20-jährigen
Wardenburgers geführt. Im Pkw konnten unter anderem Radmuttern, eine
Hebelstange für einen Wagenheber und Arbeitshandschuhe aufgefunden
werden. Der 20-jährige Wardenburger wurde erkennungsdienstlich
behandelt, gegen beide Brüder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Das Diebesgut konnte nicht aufgefunden werden.
++Trunkenheitsfahrt ++ Am Samstag, 30.03.2019 ging um 14.15 Uhr
bei der Polizei der Hinweis ein, dass der Fahrzeugführer eines Pkw
Renault Twingo die Wunderburgstraße befuhr und vermutlich unter
Alkoholeinfluss stand. Der Pkw-Führer, ein 51-jähriger Oldenburger,
konnte nicht mehr fahrenderweise, jedoch in seiner Wohnung
festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest
ergab einen Wert von 2,80 Promille. Auf der Polizeidienststelle
erfolgte eine Blutentnahme sowie eine Führerscheinbeschlagnahme.
++ Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis ++ Am Samstag,
30.03.2019, wurde der Polizei um 23.30 Uhr gemeldet, dass ein
Motorradfahrer in die Tannenkampstraße gefahren und auf einem
Parkplatz eines Mehrfamilienhauses beim Abstellen seines Motorrades
zusammen mit dem Kraftrad gestürzt war. Der Motorradfahrer fiel
zunächst beim Absteigen zusammen mit dem Motorrad auf die linke
Seite. Anschließend stand der Motorradfahrer auf und versuchte das
Motorrad wieder aufzustellen. Bei diesem Versuch fiel das Motorrad
dann auf die rechte Seite. Die eingesetzten Polizeibeamten trafen den
Motorradfahrer, einen 40-jährigen Oldenburger, auf dem Parkplatz an.
Er war stark alkoholisiert und nicht in der Lage einen
Atemalkoholtest durchzuführen. Eine Überprüfung seiner Person ergab,
dass der Oldenburger keinen Führerschein besaß. Auf der
Polizeidienstelle wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Da er aufgrund
seines Alkoholkonsums nicht mehr gehfähig war, musste er zur
Ausnüchterung im Gewahrsam der Polizei verbleiben.
++ Gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz ++
Am Sonntag, dem 31.03.2019, nahm die Polizei eine gefährliche
Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz auf. Ein
Pärchen kam gegen 07.10 Uhr nach Hause und stellte den Verlust des
Wohnungsschlüssels fest. Der Versuch, die Tür mit einer Zange zu
öffnen, schlug fehl. Daraufhin stritten sich die männliche (22 Jahre
alt) und weibliche Person (18 Jahre alt) lautstark. Ein Nachbar (33
Jahre alt) hörte den Streit und nahm eine Notlage der Frau an. Er
ging zu dem streiten Pärchen, um der Frau helfen zu können. Da der
streitende Mann die Zange noch in der Hand hielt und auf den Nachbarn
zuging, vermutete er eine Bedrohungslage. Ein Angriff auf die Frau
oder auf seine Person war für ihn nicht auszuschließen gewesen. Er
setzte eine mitgeführte Distanz-Elektroimpulswaffe (Taser) ein und
beschoss den 22-Jährigen. Der 22 Jahre alte Oldenburger verspürte
Schmerzen im Brustbereich. Ein angeforderter Rettungswagen übernahm
die ersten medizinischen Maßnahmen. Der Taser wurde sichergestellt.
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Datum: 31.03.2019 - 12:32 Uhr
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