(Meßstetten) Auto überholt trotz Gegenverkehr - Unfall gerade noch verhindert (Zeugenaufruf)
(ots) - Die Polizei sucht nach einem Autofahrer, der am
Sonntagnachmittag auf der Landstraße zwischen Ebingen und Meßstetten
trotz Gegenverkehr überholt und dadurch die Besatzung eines
Krankenwagens in höchste Gefahr gebracht hat.
Gegen 15.10 Uhr wollte ein Autofahrer kurz nach der Haarnadelkurve
im Anstieg Richtung Meßstetten nach links via "Sandgrube" abbiegen.
Weil Gegenverkehr kam, bremste der 19-Jährige ab und blieb stehen.
Der Fahrer eines nachfolgenden Volkswagens setzte trotzdem zum
Überholen an. Das wäre der Besatzung eines entgegenkommenden
Krankenwagens fast zum Verhängnis geworden. Der Fahrer des "leeren"
Rettungwagens konnte nur durch eine Vollbremsung und Ausweichen nach
rechts einen Frontalzusammenstoß vermeiden. Dabei kam er auf das
unbefestigte Bankett, schleuderte aber wieder auf die Fahrbahn
zurück, wo er den Wagen ohne Kollision zum Stehen brachte. Der
Überholer fuhr unbeeindruckt weiter. An dem Krankenwagen entstand zum
Glück nur geringer Sachschaden.
Das Polizeirevier Albstadt sucht jetzt nach dem Überholer, der
einen dunklen VW Kombi fuhr. Hinweise werden unter der Rufnummer
07432 955 0 entgegen genommen.
Rückfragen bitte an:
Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Tuttlingen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.04.2019 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2106226
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-TUT
Stadt:
Meßstetten
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (Meßstetten) Auto überholt trotz Gegenverkehr - Unfall gerade noch verhindert (Zeugenaufruf)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).