35-Jähriger entgeht Gefängnisstrafe dank der finanziellen Unterstützung eines Bekannten
(ots) - Am Freitagmorgen (29.03.2019) kontrollierten
die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der A17 die
Insassen eines in Richtung Dresden fahrenden PKW.
Bei der Kontrolle des deutschen Fahrers (35) stellte sich heraus,
dass dieser wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe
verurteilt wurde, diese aber bisher nicht bezahlt hatte. Die noch
offene Geldstrafe in Höhe 1.577,- Euro konnte der 35-Jährige jedoch
auch jetzt nicht bezahlen. Doch dank der finanziellen Unterstützung
eines Bekannten, der den gesamten Geldbetrag bei einer anderen
Bundespolizeiinspektion einzahlte, blieb ihm ein Aufenthalt im
Gefängnis erspart. Zudem war der Führerschein des 35-Jährigen zur
Einziehung ausgeschrieben.
Bei der Überprüfung des türkischen Beifahrers (36) stellten die
Einsatzkräfte fest, dass der 36-Jährige nicht über die erforderlichen
aufenthaltslegitimierenden Dokumente verfügt. Gegen ihn wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und
gegen den Fahrer wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern
und Fahrens ohne Führerschein eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 01.04.2019 - 13:09 Uhr
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