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Festnahme - 45-Jähriger hatte gefälschten Führerschein dabei

ID: 2106615

(ots) - Am Sonntagmorgen (31.01.2019) nahmen die
Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel einen 45-jährigen
Georgier fest, welcher bereits in der Vergangenheit mehrfach
polizeilich in Erscheinung getreten ist. Die Bundespolizisten
kontrollierten den 45-Jährigen zuvor auf der A17 in einem
grenzüberschreitenden Linienbus. Dabei stellte sich heraus, dass der
georgische Staatsangehörige in Deutschland, bereits unter sechs
verschiedenen Aliaspersonalien, polizeilich in Erscheinung getreten
ist. Bei seiner Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte der
Bundespolizei zudem einen gefälschten ukrainischen Führerschein auf,
der auf eine seiner bisher genutzten Aliaspersonalien ausgestellt
war. Unter diesen Aliaspersonalien lag zudem ein Haftbefehl, wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gegen den 45-Jährigen vor. Da der
45-Jährige die noch offene Geldstrafe nicht bezahlte, steht ihm jetzt
eine 80-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis bevor. Zudem wurde
gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß
gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet, da er die erforderlichen
Einreisevoraussetzungen für Deutschland nicht erfüllte.

Für 75 Tage musste noch am selben Vormittag ein 28-jähriger
Bulgare in Haft. Ihn kontrollierten die Bundespolizeien gegen 09:30
Uhr auf der A17. Die Überprüfung seiner Personalien ergab zwei
Ausschreibungen zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft
Schweinfurt, jeweils wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die
Gesamtgeldstrafe von 3.905,50 Euro konnte der 28-Jährige nicht
begleichen und wurde zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die
Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.

Gegen 12:50 Uhr überprüften die Beamten auf der A17 einen
rumänischen Staatsangehörigen. Die Überprüfung des 22-Jährigen ergab
eine Ausschreibung der Person zur Festnahme aufgrund eines




Untersuchungshaftbefehls wegen bandenmäßigen Betruges. Der 22-Jährige
wurde nach der Haftrichtervorführung beim Amtsgericht Dresden in die
Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt.

In der Ortslage Schmilka stellte sich am Sonntagmittag bei der
Kontrolle eines bulgarischen Staatsangehörigen heraus, dass dieser
wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt
wurde. Die noch offene Geldstrafe (300,- Euro) konnte der 32-Jährige
vor Ort bezahlen und anschließend seine Reise fortsetzen.




Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 01.04.2019 - 13:07 Uhr
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