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Hauptzollamt Koblenz prüft Einhaltung des Mindestlohns

ID: 2107286

(ots) - Am Samstag, den 23.03.2019, haben ca. 80
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Koblenz an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier die Einhaltung der
Mindestlohnregelungen überprüft.

Bei der Prüfung wurden insbesondere Unternehmen im Gaststätten-
und Beherbergungsgewerbe, in Friseur- und Kosmetiksalons,
einschließlich Nagelstudios, im Taxigewerbe, in Spielhallen sowie im
Wach- und Sicherheitsdienst aufgesucht.

In einem Nagelstudio in Mainz wurde ein vietnamesischer
Staatsbürger angetroffen, der sich mit Ausweispapieren auswies, die
nicht die seinen waren. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen
des Missbrauchs von Ausweispapieren und des illegalen Aufenthalts in
Deutschland eingeleitet. Nachdem die wahre Identität der Person
festgestellt werden konnte, wurde bekannt, dass sie zur Festnahme
ausgeschrieben war, weil sie einen offenen Bußgeldbescheid nicht
bezahlt hatte. Dieser Festnahme konnte sie nur entgehen, indem sie
die offene Forderung in Höhe von etwa 1000 EUR beglich.

Am gleichen Tag wurde ein vietnamesisches Restaurant in Mainz
geprüft. Eine Person versuchte sich der Prüfung durch Flucht zu
entziehen. Nachdem die Person gestellt werden konnte, wies sie sich
mit Ausweispapieren aus, die offensichtlich einer anderen Person
gehörten. Die wahre Identität konnte schließlich geklärt werden, und
gegen den vietnamesischen Staatsbürger wurden Ermittlungsverfahren
wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren und des illegalen
Aufenthalts in Deutschland eingeleitet. Er wurde vorläufig
festgenommen und über Nacht in den Gewahrsam der Polizei übergeben.
Am darauffolgenden Tag wurde er der zuständigen Ermittlungsrichterin
vorgeführt.

Im Bezirk des Hauptzollamts Koblenz wurden insgesamt 375
Arbeitnehmer von 191 verschiedenen Unternehmen kontrolliert. Es




konnten insgesamt 60 Vorfälle festgestellt werden, die eine weitere
Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. In 29
Fällen besteht der Verdacht, dass gegen die Bestimmungen des
Mindestlohngesetzes verstoßen wurde. Bei den übrigen Verdachtsfällen
handelt es sich um Zuwiderhandlungen gegen das Ausländerrecht und um
Leistungsmissbrauch.

Die Prüfungen der einzelnen Verdachtsfälle sind noch nicht
abgeschlossen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Koblenz
Pressesprecher
Thomas Molitor
Telefon: 0261 - 98376 1300
E-Mail: presse.hza-koblenz(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Koblenz, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 02.04.2019 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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Koblenz



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