ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Videowagen der Polizei im Einsatz - Raser muss mit einer Strafe von 2.180EUR und 5 Monaten Fahrverbot rechnen

ID: 2107647

(ots) - Am Nachmittag des 01.04.2019 haben zwei Beamte der
Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und
Verkehrspolizeireviers Altentreptow in einem Videowagen auf der B96
von Neubrandenburg in Richtung Neustrelitz eine Verkehrsüberwachung
durchgeführt. Zwischen den Ortschaften Usadel und Weisdin bemerkten
die Beamten ein Krad, welches wesentlich schneller als mit der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fuhr. Die Beamten
entschlossen sich dem Krad zu folgen und starteten Höhe des Abzweiges
Hohenzieritz die Videoaufnahme.

Kurz vor der Ortslage Weisdin schloss das Krad auf einen
vorausfahrenden Golf auf und fuhr weiter hinter diesem. Kurz nach
Ortsausgang Weisdin beschleunigten beide Fahrzeuge sehr stark und
überholten sofort ein vor ihnen fahrendes Fahrzeug. Nach dem
Überholvorgang beschleunigten beide Fahrzeuge weiter. Bei ca. 160
km/h hörte das Krad auf zu beschleunigen. Der Abstand zum
vorausfahrenden Golf wurde größer, so dass die Beamten das Krad
überholten und dem Golf folgten.

Der Golf beschleunigte immer weiter bis zu einer Geschwindigkeit
von 170 km/h. Die Geschwindigkeit wurde mittels eines speziellen
Auswertesystems berechnet und ist in dieser Höhe vorwerfbar
(abzüglich aller erforderlichen Toleranzen). Somit überschritt der
Golf die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits hier um 70 km/h.
Kurz vor Beginn der Ortsumgehung von Neustrelitz überholte der Golf
mit den gemessenen 170 km/h an einer Bergkuppe ein vorausfahrendes
Fahrzeug. Durch die Bergkuppe und einer beginnenden Kurve war bei
dieser unklaren Verkehrslage der Gegenverkehr nicht einsehbar. Nach
Abschluss des Überholvorgangs ist die zulässige Geschwindigkeit
mittels Verkehrsschilder auf 70 km/h reduziert. Die Auswertung durch
das Auswertesystem ergab hier eine vorwerfbare Geschwindigkeit von




156 km/h. Somit wurde hier die zulässige Geschwindigkeit um 86 km/h
überschritten.

Auf Grund der genannten Feststellungen haben sich die Beamten
entschlossen, das Fahrzeug anzuhalten und zu kontrollieren. Der
Fahrzeugführer folgte den Anweisungen und hielt im Gewerbepark Ost in
Neustrelitz an. Bei der anschließenden Kontrolle äußerte der
22-jährige Fahrzeugführer aus Neubrandenburg spontan, dass er
mindestens 190 km/h gefahren sei und nur schnell seine Freunde nach
Neustrelitz bringen wollte. Im Fahrzeug befanden sich ein 18-jähriger
Freund und eine 17-jährige Freundin. Die 17-Jährige äußerte den
Beamten gegenüber spontan, dass sie während der Fahrt Angst hatte.

Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Beamten fest, dass
der 22-Jährige erst seit Dezember 2018 in Besitz der Fahrerlaubnis
und somit noch in der Probezeit ist.

Durch die hohen und mehrfachen Überschreitungen der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit und der rücksichtslosen Fahrweise des
22-Jährigen bestand der Verdacht, dass das Leib oder Leben der beiden
anderen Insassen sowie anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde.
Aus diesem Grund haben die Beamten eine Strafanzeige gegen §315d (1)
Nr. 3 StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) aufgenommen, da der Golf 3
gemäß der Fahrzeugpapiere eine Höchstgeschwindigkeit von 196 km/h
angegeben hat und der Fahrer laut Messung 190 km/h gefahren ist.

Die Beamten haben daraufhin Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft
Neubrandenburg gehalten, welche die Auffassung der Beamten teilt,
dass hier der Verdacht einer Straftat gemäß § 315d StGB besteht. Aus
diesem Grund wurde auch in Absprache mit der Staatsanwaltschaft
Neubrandenburg der Führerschein des 22-Jährigen beschlagnahmt. Nach
erfolgter Beschlagnahme des Führerscheines wurde der 22-Jährige noch
einmal darüber belehrt, dass er nicht mehr im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist und somit kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen
Straßenverkehr führen darf.

Die Beamten setzten auf Grund der festgestellten
Ordnungswidrigkeiten (mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitungen und
das zu schnelle Überholen vor einer Bergkuppe) ein Bußgeld in Höhe
von insgesamt 2180,- Euro und 5 Monaten Fahrverbot fest.

Diese Feststellung zeigt einmal mehr, wie wichtig der Einsatz
eines Videowagens ist. Denn so kann die Polizei grob fahrlässiges und
rücksichtsloses Fahrverhalten im öffentlichen Straßenverkehr besser
beweiskräftig dokumentieren, damit die Fahrzeugführer für ihre
Fahrweise auch zur Verantwortung gezogen werden können.




Rückfragen bitte an:

Diana Mehlberg
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5007
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE

Original-Content von: Polizeiinspektion Neubrandenburg, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.04.2019 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2107647
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NB
Stadt:

B96



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Videowagen der Polizei im Einsatz - Raser muss mit einer Strafe von 2.180EUR und 5 Monaten Fahrverbot rechnen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeiinspektion Neubrandenburg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

70-jähriger Jäger bei Jagdunfall verletzt ...

Am Abend des 25.07.2020 ist es in einem Waldstück bei Groß Vielen zu einem Jagdunfall gekommen, durch welchen ein 70-jähriger deutscher Jäger lebensbedrohlich verletzt wurde. Der 70-Jährige wurde sofort mit dem Rettungswagen in das Neubrandenbur ...

Alle Meldungen von Polizeiinspektion Neubrandenburg