Bocholt - Motorroller frisiert / Strafanzeigen
(ots) - Polizeibeamte kontrollierten am Montag auf dem
Stadtring einen 15-jährigen Motorrollerfahrer, der lediglich im
Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist. Der Motorroller ist als
Kleinkraftrad zugelassen und dürfte somit eine Höchstgeschwindigkeit
von 45 km/h haben - dafür hätte die Mofa-Prüfbescheinigung ohnehin
schon nicht ausgereicht, aber erst recht nicht angesichts der
technischen Änderungen, mit denen der Roller eine deutlich höhere
Höchstgeschwindigkeit erreicht.
Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten
Strafverfahren gegen den 15-Jährigen und den 16-jährigen
Fahrzeughalter ein.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/
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Datum: 02.04.2019 - 14:26 Uhr
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