Neckargemünd/Rhein-Neckar-Kreis: Mehrere Anrufe falscher Polizeibeamter
(ots) - Am Dienstag wurden sieben
ältere Mitbürger aus den Teilen Neckargemünd, Lampenhain, Dilsberg
und Kleingemünd von vermeintlichen Polizeibeamten telefonisch
kontaktiert. Der Anrufer ging hierbei immer gleich vor. Der falsche
Polizeibeamte meldete sich mit "Polizeirevier Neckargemünd" und der
dazugehörigen Postanschrift. Er teilte dem Anrufabnehmer weiter mit
es sei in der unmittelbaren Nachbarschaft zu einem Einbruch gekommen
und die Täter wären bereits festgenommen worden. Dabei seien Notizen
beziehungsweise ein Adressbuch gefunden worden über den Namen und die
genauen Kontodaten des Anrufabnehmers. Der falsche Polizeibeamte
verlangte dann weiter Auskünfte zu den jeweiligen Bankdaten. Alle
Angerufenen beendeten das Gespräch vorbildlich nach kurzer Zeit,
beziehungsweise erkannten den Betrug rechtzeitig, sodass das Gespräch
seitens des falschen Polizeibeamten abrupt beendet wurde.
Die Polizei rät:
-Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge oder Wertsachen
bitten.
-Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110
an. Das tun nur Betrüger!
-Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen Sie
dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den
Betrügern landen.
-Sie können sich aber auch an das örtliche Polizeirevier wenden.
Erzählen Sie den Beamten von den Anrufen.
-Am besten ist, wenn Sie die Nummer Ihrer örtlichen
Polizeibehörde sowie die Notrufnummer 110 griffbereit am
Telefon haben, damit Sie sie im Zweifelsfall selber wählen können.
-Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und
finanziellen Verhältnisse.
-Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie
Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so
werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich!
Auflegen sollten Sie deshalb, wenn:
- Sie nicht sicher sind, wer anruft.
- Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren
finanziellen Verhältnissen fragt, z.B. ob Sie Bargeld,
Schmuck oder andere Wertgegenstände im Haus haben.
- Sie der Anrufer auffordert, Bargeld, Schmuck oder andere
Wertgegenstände herauszugeben, bzw. Geld zu überweisen, insbesondere
ins Ausland.
- Sie der Anrufer unter Druck setzt.
- Der Anrufer Sie dazu auffordert, zu Fremden Kontakt
aufzunehmen, z.B. zu einem Boten, der Ihr Geld und Ihre
Wertsachen mitnehmen soll.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Kim Schuck
Telefon: 0621 174-1115
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 03.04.2019 - 14:10 Uhr
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