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STOPP - Bahnanlagen sind keine Spielplätze

ID: 2108886

(ots) -
Ein Zeuge informierte gestern um 19:20 Uhr die
Bundespolizeiinspektion Chemnitz über eine Jugendliche im
Gleisbereich zwischen Zschopauer Straße und Chemnitz Süd. Sie soll
auch auf einen Oberleitungsmast geklettert sein. Augenscheinlich
hatte sie ein Handy bei sich, mit welchem sie Fotos fertigte.

Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz begaben sich sofort
zum Ereignisort. Vor Ort konnten sie die Jugendliche jedoch nicht
mehr feststellen.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin,
dass Bahnanlagen keine Spielplätze sind! Die Gefahren, die von
herannahenden Zügen und Oberleitungen ausgehen, werden regelmäßig
unterschätzt. Das Betreten von Gleisanlagen an den nicht dafür
vorgesehenen Stellen ist lebensgefährlich und für unberechtigte
Personen verboten. Züge nähern sich lautlos an und werden je nach
Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen. Die Oberleitungen führen
darüber hinaus eine Spannung von 15000 Volt. Der Kontakt mit diesen,
auch mittels Gegenständen, ist für den Menschen tödlich. Bei
Unterschreiten eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1,50 m kann
zudem die Spannung auch ohne direkte Berührung in einen Lichtbogen
auf Personen überspringen.

Der Präventionsbeauftragte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz,
PHK Andre Leistner, appelliert noch einmal an die Eltern ihre Kinder
über die Gefahren der Bahnanlagen aufzuklären




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 -116 oder -105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 04.04.2019 - 11:18 Uhr
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