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Man lerne: Wer von der Polizei den Führerschein abgenommen bekommt, sollte nicht von deren Hof mit einem Auto wegfahren

ID: 2108966

(ots) - Büdingen: Eine 53-jährige Büdingerin konnte es
irgendwie nicht akzeptieren, dass sie ohne Führerschein kein Auto im
öffentlichen Straßenverkehr führen darf. Ihr Handeln führte zur
Beschlagnahme ihres PKW. Nun kann sie damit schon mal nicht mehr
fahren.

Am 10. März verlor eine Büdingerin An der Saline am frühen Morgen
die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Der PKW prallte gegen ein
Verkehrsschild, einen Ampelmast und schleuderte über eine
Verkehrsinsel. Die 53-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu. Ihr
Auto musste komplett zerstört abgeschleppt werden. Die Unfallursache
könnte im vorangegangenen Alkoholkonsum der Büdingerin liegen. Ein
Atemalkoholtest zeigte nach dem Unfall einen Wert von über 1,8
Promille bei ihr an. Die Fahrerin musste daher eine Blutentnahme über
sich ergehen lassen. Einen Führerschein konnten die Beamten nicht
sicherstellen, da die Büdingerin diesen bereits nach einer
Trunkenheitsfahrt in 2017 abgeben musste. Damit durfte die 53-Jährige
keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge im öffentlichen
Straßenverkehr führen, was sie offenbar wenig interessierte, da sie
in 2018 ohne Führerschein fahrend erwischt wurde.

Nun folgte die Büdingerin am Mittwochabend der Vorladung der
Polizei nach Büdingen, um zum Unfallhergang in Büdingen und dem
Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr und dem Fahren ohne
Fahrerlaubnis vernommen zu werden. Nach der Vernehmung verließ sie
die Dienststelle und die Beamten trauten ihren Augen kaum, als sie
kurz danach als Fahrerin eines PKW den Parkplatz der Dienststelle
verließ. Sie stoppten die Frau, die nun zum weiteren Verstoß des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis vernommen wurde. Anschließend konnte sie
nicht wieder in das Auto steigen und davonfahren. Die Polizei
beschlagnahmte das Auto nämlich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft




zum Zwecke der Einziehung. Das bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden
das Ziel verfolgen, dass die Büdingerin es nicht wiederbekommt, um
keine weitere Straftat damit begehen zu können.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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Datum: 04.04.2019 - 11:50 Uhr
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