Durchsuchungen und Festnahme eines dringend Tatverdächtigen wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Diebstahls von Bargeld aus Getränke- und Süßwarenautomaten auf Bahnhöfen
(ots) - Die Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main - Eingreifreserve - und die Bundespolizei -
Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt am Main -
haben am 04. April 2019 insgesamt 13 Objekte (Wohnungen) in
Baden-Württemberg durchsucht und einen dringend Tatverdächtigen
festgenommen.
Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbs- und
bandenmäßigen Diebstahls richtet sich derzeit gegen insgesamt 10
Beschuldigte (1 Frau und 9 Männer) im Alter zwischen 20 und 56
Jahren.
Hauptbeschuldigter ist ein 22-jähriger deutscher
Staatsangehöriger, der dringend verdächtig ist, in der Zeit vom 16.
Januar bis zum 11. März 2019 aus Getränke- und Süßwarenautomaten auf
Bahnhöfen in Hessen (Frankfurt am Main Hauptbahnhof und Flughafen,
Wiesbaden, Darmstadt), Baden-Württemberg (Freiburg, Heidelberg, Bühl,
Pforzheim, Villingen-Schwenningen, Offenburg, Horb am Neckar,
Leonberg, Rottenburg, Singen, Radolfzell am Bodensee, Konstanz,
Böblingen, Baden-Baden), Rheinland-Pfalz (Kaiserslautern, Koblenz,
Mainz, Ludwigshafen, Kandel, Speyer, Landau), Saarland (Saar-brücken)
und Nordrhein-Westfalen (Köln) Bargeld entwendet zu haben. Hierzu
soll der Beschuldigte, der bis Ende März 2019 bei dem
Automatenaufsteller beschäftigt gewesen ist, seinen Komplizen jeweils
die Originalschlüssel für die Öffnung der Automaten und
Arbeitskleidung des Automatenaufstellers zur Verfügung gestellt
haben, damit diese bei der Tatausführung unauffällig agieren konnten.
Auf diese Weise sollen der Beschuldigte und seine - in wechselnder
Beteiligung handelnden - Komplizen im Tatzeitraum nach derzeitigem
Ermittlungsstand insgesamt 241 Automaten geöffnet und aus diesen
Bargeld i.H.v. ca.33.000,-- EUR entwendet haben. Fünf Beschuldigte
sollen in wechselnder Besetzung jeweils an den Diebstahlsta-ten an
den Bahnhöfen beteiligt gewesen sein. Zwei weitere Beschuldigte
sollen für die Taten ihre Fahrzeuge zur Verfügung gestellt haben. Die
56-jährige Mutter des Beschuldigten soll einen Teil des entwendeten
Bargelds im Auftrag ihres Sohnes versteckt haben.
Die Ermittlungen waren Anfang 2019 aufgrund von Strafanzeigen des
Automa-tenaufstellers in Gang gekommen, nachdem dieser in seinem
EDV-System unbe-rechtigte Automatenleerungen festgestellt hatte. Die
Ermittlungen werden von der Eingreifreserve der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und der Bun-despolizei -
Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt am Main -
gemeinsam geführt.
Gegen den 22-jährigen Hauptbeschuldigten hat das Amtsgericht
Frankfurt am Main am 01.04.2019 auf Antrag der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Haftbefehl wegen
Fluchtgefahr und eine Arrestanordnung i.H.v. ca. 33.000,-- EUR
er-lassen. Der Hauptbeschuldigte wurde am 04.04.2019 in Karlsruhe
festgenommen und wird heute dem Haftrichter in Frankfurt am Main
vorgeführt.
Rückfragen bitte an:
zum Verfahren: Oberstaatsanwalt Badle
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
069/1367 8957
zum Einsatz: Bianca Jurgo
Bundespolizeidirektion Koblenz
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0172/8118954
E-Mail: bpold.koblenz(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.04.2019 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2109196
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD-KO
Stadt:
Karlsruhe/Frankfurt am Main
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Durchsuchungen und Festnahme eines dringend Tatverdächtigen wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Diebstahls von Bargeld aus Getränke- und Süßwarenautomaten auf Bahnhöfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Koblenz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).