Brand eines Wohngebäudes
(ots) - Am Donnerstagabend, gg. 22:45 Uhr, kam es
in der Hauptstraße 32 in Balgheim zu einem Gebäudebrand. Ein
ehemaliges Ökonomiegebäude, das zu einem Wohnhaus umgebaut worden
war, brach auch bislang ungeklärter Ursache im zweiten Obergeschoß
ein Feuer auf, das sich schnell über das gesamte Stockwerk und den
darüber liegenden Dachstuhl ausbreitete. Die vier Bewohner, eine
dreiköpfige Familie (28, 28 und 2 Jahre) sowie eine 16-Jährige
konnten sich noch selbst ins Freie begeben. Durch die Feuerwehren
konnte ein Übergreifen auf die dahinterliegenden Stallungen
verhindert werden. Vorsichtshalber wurden mehrere Hunde ins Freie
verbracht. Der Dachstuhl und das zweite Obergeschoss brannten aus.
Die 16-Jährige erlitt bei Löschversuchen eine leichte
Rauchgasvergiftung und kam zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus.
Das Gebäude war nicht mehr bewohnbar. Die Bewohner kamen bei
Freunden, bzw. Angehörigen unter. Am Gebäude entstand ein Schaden von
ca. 250.000 EUR. Die Feuerwehren Balgheim und Spaichingen waren mit
zehn Fahrzeugen und 60 Mann im Einsatz. Das DRK Spaichingen und
Balgheim waren mit einem Notarzt und sieben Sanitätern vor Ort.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Tuttlingen
Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 07461 941-333
E-Mail: tuttlingen.pp.fest.flz.pvd(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Tuttlingen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.04.2019 - 03:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2109411
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-TUT
Stadt:
Kreis Tuttlingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Brand eines Wohngebäudes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).