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Schnapsbrenngerät aus China aufgegriffen

ID: 2109438

(ots) -
Ende vergangenen Jahres wollte ein 57-jähriger Heilbronner ein
Paket aus China beim Zollamt Heilbronn abfertigen, das er sich im
Internet bestellt hatte.

Nach der Warenart beim Öffnen des Pakets befragt, machte der Mann
keinen Hehl daraus, was er sich im World Wide Web aus Fernost und zu
welchem Zweck er es sich bestellt hatte. Bei der Prüfung des Pakets
stellten die Heilbronner Zöllner, wie durch den Mann angemeldet, eine
Edelstahldestille mit einem Fassungsvolumen von 25 Litern sowie einen
Schlangenkühler aus Kupfer fest. Mit der gebrauchsfertigen Apparatur
wollte er, seinen Angaben zufolge, selbst eigene hochprozentige
Destillate herstellen.

Mit einem solchen Brenngerät ist es möglich, ohne weiteren
zusätzlichen Aufwand, Alkohol durch Brennen zu gewinnen. Der Besitz
einer solchen Destille ist in Deutschland seit 1. Januar 2018 zu
privaten Zwecken grundsätzlich verboten.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bei unsachgemäßer
Verwendung einer solchen Destille beim Herstellungsprozess statt dem
gewünschten bekömmlichen Schnaps in Form von Ethanol lediglich
Fuselalkohole, u.a. auch als Methanol, entstehen. Der Konsum
derartigen minderwertigen Alkohols ist gefährlich und kann
gesundheitlich äußerst bedenklich sein. Mögliche Symptome reichen von
Bewusstlosigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel oder Sehstörungen bis hin
zur Übelkeit. Besonders schlimme Formen solcher Vergiftungen können
zum Atemstillstand führen und tödlich enden.

Mit der Rechtslage konfrontiert, beantragte der Mann die sofortige
Wiederausfuhr des Geräts.

Zusatzinformationen:

Seit 1. Januar 2018 ist es verboten, Brenn- und Reinigungsgeräte,
die zur nichtgewerblichen Gewinnung und Reinigung von Alkohol
bestimmt sind, unabhängig vom Fassungsvermögen der Brennblase, und




auch sonstige Geräte, die zur nichtgewerblichen Gewinnung und
Reinigung von Alkohol benutzt werden, unabhängig vom Fassungsvermögen
des Gerätes, anzubieten, abzugeben und in Besitz zu halten.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 05.04.2019 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: HZA-HN
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