Wohlwollen schützt vor Strafe nicht
(ots) -
Beste Absichten hatte ein 62-jähriger PKW Fahrer aus
Bobenheim-Roxheim eigentlich, als er am 05.04.19, um 12:15 Uhr in der
Mörscherstraße in Bobenheim-Roxheim seinen PKW zurücksetzte, um einer
gerade aus ihrer Einfahrt ausfahrenden Damen, mehr Platz zum
Rangieren zu verschaffen. Hierbei übersah er allerdings den hinter
ihm befindlichen BMW einer Dame aus Bobenheim-Roxheim. Es entstand
Sachschaden in Höhe ca. 2000 EUR. Zum Verhängnis wurde dem
62-jährigen dann allerdings, dass die Beamten im Rahmen der
Unfallaufnahme deutlichen Atemalkoholgeruch wahrnahmen. Eine
Überprüfung erbrachte die Erkenntnis, dass der Fahrer mit 1,62 %
deutlich alkoholisiert ist. Ihm wurde daher eine Blutprobe entnommen,
der Führerschein wurde einbehalten und die Fahrerlaubnis vorläufig
entzogen. Weiter muss sich der PKW-Fahrer wegen des gefährlichen
Eingriffs in den Straßenverkehr strafrechtlich verantworten.
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Datum: 06.04.2019 - 09:40 Uhr
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