Kinder beschädigen Gartenhaus
(ots) - Vier Kinder im Alter von zwölf
bis 13 Jahren betraten am Sonntagvormittag widerrechtlich ein
Gartengrundstück in der Dorfstraße und schlugen die Glasscheibe in
der Tür des Gartenhauses ein. Dabei wurden sie von dem Eigentümer
erwischt, der die Polizei hinzurief. Bereits am Vortag hatten die
vier Kinder gegen Nachmittag den Gartenzaun dieses Grundstücks
beschädigt, sich gewaltsam Zutritt zur Hütte verschafft und diverse
Einrichtungsgegenstände in der Hütte zerstört. Der Gesamtschaden wird
auf etwa 1.000 Euro geschätzt.
Am Boxberg wurde über das Wochenende ein weiteres Gartengrundstück
angegriffen. Unbekannte betraten das Grundstück und warfen die
Fensterscheibe des Gartenhauses mit einem Ziegelstein ein.
Anschließend traten die mutmaßlichen Täter gegen die Tür eines
Werkzeugschuppens, welche hierdurch zerstört wurde. Der Sachschaden
wird auf 800 Euro geschätzt. Ob es sich bei den Tätern um dieselben
handelt wie in der Dorfstraße, müssen die weiteren Ermittlungen
ergeben. (jk)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Täter zum Diebstahl aus der Umkleidekabine der Sportanlage stellten sich der Polizei" alt=" Bevern, Sportanlage Jahnstraße
Täter zum Diebstahl aus der Umkleidekabine der Sportanlage stellten sich der Polizei">
Datum: 08.04.2019 - 16:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2111819
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-GTH
Stadt:
Boilstädt - Landkreis Gotha
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kinder beschädigen Gartenhaus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Gotha (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).