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Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 des Polizeipräsidiums Reutlingen

ID: 2112223

(ots) - Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 des
Polizeipräsidiums Reutlingen

- Kriminalitätsrate deutlich unter dem Landesdurchschnitt -
- Zahl der Wohnungseinbrüche seit 2014 nahezu halbiert -
- Sprunghafter Anstieg beim Telefonbetrug -
- Fortgesetzter Anstieg bei der Gewalt gegen Polizeibeamte -

Nimmt man die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten als
Maßstab, so leben die Menschen im Zuständigkeitsbereich des
Polizeipräsidiums Reutlingen weiterhin in einer sehr sicheren Region.
Die Kriminalitätsrate 2018 liegt mit 4.569 Straftaten pro 100.000
Einwohner (2017: 4.542) erneut deutlich unter dem landesweiten
Durchschnitt. Dabei hat dieser mit 5.191 einen historischen Tiefstand
erreicht. Gleichzeitig konnten beim Polizeipräsidium Reutlingen fast
zwei Drittel der Straftaten geklärt werden. Die Aufklärungsquote
liegt knapp unter Vorjahresniveau und erreicht mit 60,7 Prozent
(2017: 61,6) den zweithöchsten Stand in den vergangenen zehn Jahren.
"Die insgesamt sehr positive Bilanz darf aber nicht darüber
hinwegtäuschen, dass wir in einigen Bereichen weiterhin
Handlungsbedarf haben. Besorgniserregend ist dabei insbesondere der
starke Anstieg bei den Fallzahlen des sogenannten Callcenter- bzw.
Telefonbetrugs, bei dem vor allem unsere älteren Mitmenschen auf
perfide Weise um ihr Erspartes gebracht werden. Daher werden wir
weiterhin einen Schwerpunkt auf die Eindämmung dieser besonders
sozialschädlichen Deliktsform legen und unsere Anstrengungen
gemeinsam mit verschiedenen Partnern fortführen", erklärte
Polizeipräsident Prof. Alexander Pick am heutigen Dienstag, 9. April
2019, bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Das Polizeipräsidium Reutlingen registrierte im vergangenen Jahr
insgesamt 47.697 Straftaten, das sind 1,2 Prozent mehr als 2017.
Verantwortlich hierfür sind insbesondere die Zuwächse bei den




Vermögens- und Fälschungsdelikten, speziell der sprunghafte Anstieg
bei den Betrugsstraftaten im Bereich Call-Center- bzw. Telefonbetrug,
der auch die leichte Abnahme der Aufklärungsquote erklärt. Erfreulich
sind die erneuten deutlichen Rückgänge beim
Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie beim Diebstahl an/aus
Kraftfahrzeugen.

Die Zahl der Tatverdächtigen ist im vergangenen Jahr auf insgesamt
20.913 (2017: 22.262) spürbar gesunken. In allen Altersgruppen waren
rückläufige Zahlen zu verzeichnen. Damit setzt sich der seit Jahren
anhaltende Anstieg bei den tatverdächtigen jungen Menschen unter 21
Jahren nicht weiter fort. Besonders deutlich sind die Rückgänge um
23,3 bzw. 14,3 Prozent bei den Kindern und Heranwachsenden auf 764
bzw. 1.979 Tatverdächtige. Sorge bereitet der Umstand, dass immer
mehr Tatverdächtige bei der Tatausführung ein Messer mit sich
führten. Hier ist zwar für 2018 insgesamt eine nur geringe Zunahme zu
verzeichnen, aber mit 454 Tatverdächtigen (2017: 440) wird ein
Fünfjahreshoch erreicht. In der Mehrzahl der Fälle wurde das Messer
nicht als Waffe gegen Personen eingesetzt, sondern "lediglich"
mitgeführt oder zu Sachbeschädigungen verwendet.

Die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen ist auch im
vergangenen Jahr mit 9.017 (2017: 9.742) weiter rückläufig. Der
Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl der
Tatverdächtigen ist leicht gesunken und beträgt 43,1 Prozent. Die
rückläufigen Zahlen sind unter anderem auf die starke Abnahme der
Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asylgesetz oder Freizügigkeitsgesetz
EU zurückzuführen. Allein in diesem Deliktsbereich waren mit 1.456 im
vergangenen Jahr 596 Tatverdächtige weniger als 2017 zu verzeichnen.
Ohne diese spezifischen Verstöße liegen die Tatverdächtigenzahlen mit
7.561 (2017: 7.690) leicht unter dem Vorjahresniveau, wobei sich der
Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen auf
38,9 Prozent erhöhte (2017: 38,1 %). Sorge bereiten weiterhin die
Zahlen der tatverdächtigen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge, die mit
2.027 Tatverdächtigen (2017: 2.002) über ein Viertel der
nichtdeutschen Tatverdächtigen stellen (ohne Verstöße gegen das
Aufenthalts-, Asylgesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz EU). Während
die Zahlen der Tatverdächtigen auf hohem Niveau stagnieren, sind bei
den durch Asylbewerber bzw. Flüchtlinge begangenen, aufgeklärten
Straftaten (ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asylgesetz bzw. dem
Freizügigkeitsgesetz EU) mit 19,4 Prozent auf 3.704 Fälle deutliche
Zuwächse festzustellen. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um
Körperverletzungen (877), Diebstahlsdelikte (716) und Betrugsdelikte,
die eine deutliche Steigerung um 179 Prozent auf 860 aufweisen. Bei
den das Sicherheitsgefühl besonders beeinträchtigenden Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden in 84, bei Straftaten
gegen das Leben in sieben der aufgeklärten Fälle Asylbewerber bzw.
Flüchtlinge als Tatverdächtige ermittelt. Gerade die Tötungsdelikte
und die Körperverletzungsdelikte ereignen sich überwiegend zwischen
den Flüchtlingen und stehen teilweise immer noch mit den
Unterbringungsverhältnissen in Verbindung. In diesem Zusammenhang ist
weiterhin eine hohe Anzahl von polizeilichen Einsätzen an
Flüchtlingsunterkünften zu verzeichnen. Dennoch verlagern sich die
Tatorte zunehmend aus den Asylheimen in den öffentlichen Raum.
Während sich 2017 mehr als ein Viertel der Straftaten in den
Unterkünften ereigneten, war es im vergangenen Jahr nur noch knapp
ein Fünftel. Damit korreliert auch die Entwicklung der
tatverdächtigen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge, die Straftaten im
öffentlichen Raum verüben. Während sich in diesem Bereich die
Gesamtzahlen der Tatverdächtigen rückläufig entwickeln, sind bei den
tatverdächtigen Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen seit 2014
kontinuierliche Anstiege festzustellen. Im vergangenen Jahr wurde
hier ein Zuwachs von 22,2 Prozent auf 825 Tatverdächtige registriert.
Gleiches gilt für die Entwicklung bei der Straßenkriminalität, die
sowohl bei den Tatverdächtigen als auch bei den Fallzahlen konstant
steigende Zahlen aufweist. Polizeipräsident Prof. Alexander Pick:
"Die Mehrheit dieser Menschen verhält sich in kriminalstatistischer
Hinsicht unauffällig. Unsere Maßnahmen fokussieren sich daher
insbesondere auf diejenigen, die hier regelmäßig straffällig werden
oder eine besonders hohe kriminelle Energie aufweisen. Gemeinsam mit
den Staatsanwaltschaften und den Ausländerbehörden setzen wir auf
zeitnahe Sanktion und aufenthaltsbeendende Maßnahmen."

Diebstahlsdelikte bilden mit rund 13.483 Fällen (2017: 14.743)
immer noch den Großteil aller registrierten Straftaten, haben aber im
Vorjahresvergleich um fast neun Prozent abgenommen. Damit setzt sich
der seit Jahren anhaltende rückläufige Trend weiter fort. Besonders
erfreulich ist dabei die Entwicklung im Bereich des
Wohnungseinbruchdiebstahls, dessen Fallzahlen seit dem Höchststand im
Jahr 2014 (1.045) nahezu halbiert werden konnten. Im vergangenen Jahr
wurden mit 543 Wohnungseinbruchsdiebstählen insgesamt 18,8 Prozent
weniger Fälle erfasst als 2017. Im Zehnjahresvergleich gab es nur
2009 weniger Wohnungseinbrüche (495). Die Aufklärungsquote erhöhte
sich leicht auf 17,9 Prozent. Von den 58 ermittelten Tatverdächtigen
(2017: 88) besitzen über 65,5 Prozent keine deutsche
Staatsangehörigkeit. Der überwiegende Teil stammte aus
ost-/südosteuropäischen Staaten, von wo aus mitunter
hochprofessionell agierende Banden anreisen. Die polizeilichen
Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität,
insbesondere die Einrichtung der Ermittlungsgruppe Eigentum und die
erhöhten Kontrollaktivitäten durch die Polizeireviere und die
Polizeihundeführerstaffel, sowie die Einbindung der Kräfte des
Präsidiums Einsatz, zeigen Erfolge und werden 2019 innerhalb des
Polizeipräsidiums Reutlingen konsequent fortgesetzt. Im vergangenen
Jahr wurden neben den Kontrollaktivitäten im Rahmen des täglichen
Dienstes insgesamt 140 Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der
Wohnungseinbruchskriminalität durchgeführt. Polizeipräsident Prof.
Alexander Pick: "Unsere verstärkten Kontrollmaßnahmen und die
Einstufung des Wohnungseinbruchsdiebstahls als Verbrechenstatbestand
zeigen Wirkung. Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen
und alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser Delikte voll
ausschöpfen. Wer in fremde Wohnungen einsteigt und mitunter erheblich
traumatisierte Opfer hinterlässt, der muss mit aller Härte des
Gesetzes rechnen. Unsere Maßnahmen machen dabei an Ländergrenzen
keinen Halt, deshalb laufen aktuell beispielsweise zehn
internationale Fahndungen nach Wohnungseinbrechern." In knapp der
Hälfte aller Fälle gelang es dem Täter nicht, in die Wohnung
einzudringen oder etwas zu stehlen. Ein Beleg dafür, wie wichtig eine
wachsame Nachbarschaft und technischer Einbruchsschutz sind, zu dem
die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums
Reutlingen regelmäßig kostenlose Beratungen anbietet. Das
Polizeipräsidium Reutlingen appelliert an die Bevölkerung, bei
verdächtigen Wahrnehmungen unverzüglich die Polizei unter 110 zu
alarmieren. Dies erhöht die Chancen, Einbrecher auf frischer Tat oder
in Tatortnähe festzunehmen und ihnen eventuell weitere Taten
nachzuweisen.

Bei den Betrugsdelikten bildete im vergangenen Jahr vor allem die
Bekämpfung des sogenannten "Callcenter- bzw. Telefonbetrugs" einen
polizeilichen Handlungsschwerpunkt. Bei dem besonders perfiden,
bundesweiten Kriminalitätsphänomen werden massenhaft gezielt ältere
Menschen von Personen angerufen, die sich als Polizei oder
Kriminalbeamte, verdeckte Ermittler (BKA, LKA oder einer örtlichen
Dienststelle) oder auch als Staatsanwälte ausgeben und mittels einer
Lügengeschichte versuchen, an Geld oder Wertsachen der Angerufenen zu
gelangen. Durch geschickte Gesprächsführung wird den Opfern der
Eindruck vermittelt, dass sie ins Visier von Einbrechern geraten sind
und nun schnell handeln müssten. Zum Schutz ihres Eigentums werden
die Opfer aufgefordert, ihre kompletten Wertsachen der "Polizei" zu
übergeben. Dabei nutzen die Täter gezielt einerseits die Angst vieler
Senioren vor Einbrechern und andererseits deren hohes Vertrauen in
die Polizei aus. Daneben treten die meist unbekannten und aus dem
Ausland agierenden Täter auch als angebliche Enkel oder nahe
Verwandte auf, die sich in einer akuten Notlage befinden und dringend
Geld zur Abwendung einer Haftstrafe benötigen. Aber auch
Gewinnversprechen, für deren Auszahlung zunächst eine vierstellige
Bearbeitungsgebühr fällig wird, sind eine gängige Masche der dreisten
Betrüger. Im vergangenen Jahr sind im Bereich des Polizeipräsidiums
Reutlingen 1.514 Fälle des Callcenter- bzw. Telefonbetrugs, davon 66
vollendete Taten mit einem finanziellen Gesamtschaden von knapp
700.000 Euro bekannt geworden. Damit hat sich deren Zahl nahezu
verdreifacht bzw. bei den Vollendungen sogar verfünffacht. Obwohl
zwischenzeitlich nahezu 96 Prozent der Angerufenen den Betrugsversuch
erkennen, finden die Täter immer noch Opfer, die bereit sind, ihre
Wertsachen den vermeintlichen Polizeibeamten oder Kurieren der
angeblichen Angehörigen zu übergeben. Beim Polizeipräsidium
Reutlingen wurde für die Bekämpfung dieses Phänomenbereichs speziell
eine kriminalpolizeiliche Ermittlungsgruppe eingerichtet. Darüber
hinaus wurden neben den Senioren gezielt die Bankbediensteten
sensibilisiert, beim Abheben hoher Geldbeträge besonders auf ältere
Menschen zu achten und den Zweck der Transaktion zu erfragen. Diese
Maßnahme verhinderte bereits in mehreren Fällen die Vollendung der
Taten im letzten Moment. Polizeipräsident Prof. Alexander Pick
appelliert an die Adresse potentieller Opfer und deren Umfeld: "Die
Polizei wird Sie niemals um Geld oder gar Überweisungen über
fragwürdige Dienste bitten! Übergeben Sie vor allem niemals Geld an
fremde Personen oder stellen Wertgegenstände zur Abholung vor die
Tür. Lassen Sie sich nicht auf längere Gespräche mit dem dubiosen
Anrufer ein. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über solche Anrufe
mit Geldforderungen und erstatten Sie in diesen Fällen
schnellstmöglich Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Die
Eindämmung dieser Deliktsform ist mir vor allem mit Blick auf das
verursachte Leid eine Herzensangelegenheit. Unsere älteren
Mitmenschen werden hier oft um ihr gesamtes Hab und Gut betrogen, das
sie teilweise unter persönlichem Verzicht für einen gesicherten
Lebensabend oder auch für nachfolgende Generationen angespart haben."

Die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stark beeinträchtigenden
Fälle der Gewaltkriminalität, zu der unter anderem schwere Straftaten
wie Mord, Totschlag, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung
zählen, stagniert mit 1.629 auf Vorjahresniveau. Bei den
Tötungsdelikten ist im vergangenen Jahr ein Zuwachs um acht auf
insgesamt 38 Fälle zu beobachten. In 28 Fällen blieb es beim Versuch.
Mit Ausnahme eines versuchten Totschlags in Kirchheim/Teck sowie
eines versuchten Totschlags in Tübingen konnten alle Delikte durch
die Polizei geklärt werden. Die ebenfalls das Sicherheitsgefühl stark
beeinträchtigenden Fälle gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind im
vergangen Jahr erneut um 25 Prozent auf insgesamt 801 angestiegen.
Der Anstieg ist zum einen ein statistischer Effekt und überwiegend in
der Einführung der neuen Sexualstraftatbestände "Sexuelle Übergriffe
nach 177 StGB" sowie "Sexuelle Belästigung nach § 184i StGB"
begründet, welche ein Fehlverhalten in diesem Bereich früher
strafrechtlich relevant werden lassen. Zum anderen sind deutliche
Zuwächse im Bereich Kinderpornographie, der Verbreitung
pornografischer Schriften sowie beim sexuellen Missbrauch zu
verzeichnen. Die Zahl der angezeigten sexuellen Nötigungen und
Vergewaltigungen verhält sich seit Jahren relativ konstant.

2018 wurden im Bereich des PP Reutlingen insgesamt 19.451 im
öffentlichen Raum verübte Straftaten erfasst. Das waren 1,1 % mehr
Fälle als im Vorjahr und 40,8 % aller Straftaten im
Präsidiumsbereich. Der leichte Anstieg ist vor allem auf die Zuwächse
im Bereich der Rohheitsdelikte, insbesondere bei den
Körperverletzungen zurückzuführen. Die Entwicklung korreliert mit den
Anstiegen bei den Aggressionsdelikten, die um 194 Fälle auf 2.261
angestiegen sind und damit den Höchststand der vergangenen fünf Jahre
erreichten. Die Sexualstraftaten, welche im öffentlichen Raum verübt
wurden stagnieren entgegen der landesweiten Entwicklung mit 275
(2017: 268) leicht über Vorjahresniveau. Beim neu eingeführten
Straftatbestand der sexuellen Belästigung ist ein deutlicher Rückgang
um 24,1 Prozent auf 82 Fälle zu verzeichnen. Dem steht jedoch ein
Anstieg der exhibitionistischen Handlungen/Erregung öffentlichen
Ärgernisses um 20 auf 120 Fälle gegenüber. "Straftaten im
öffentlichen Raum, speziell Sexualdelikte, tangieren in besonderem
Maße das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Daher legen
wir auf diese Straftaten einen besonderen Fokus und bündeln
zielgerichtet unsere Maßnahmen. So konnten wir beispielsweise auch
die beiden brutalen, überfallartigen Vergewaltigungen in Nürtingen
Ende Oktober trotz zunächst nur wenigen Spuren innerhalb kurzer Zeit
klären und den Täter im Rahmen der konzertierten Fahndungsmaßnahmen
festnehmen," so Polizeipräsident Prof. Alexander Pick.

Anhaltend hoch ist das Niveau bei den Fällen von Gewalt gegen
Polizeibeamte. Hier war im vergangenen Jahr erneut ein Anstieg um
knapp zehn Prozent auf 376 Straftaten zu verzeichnen. Damit setzt
sich eine seit Jahren anhaltende Tendenz weiter fort. 2018 hat die
Zahl der verletzten Beamtinnen und Beamten einen neuen Höchststand
erreicht. Insgesamt wurden 195 Polizistinnen und Polizisten verletzt,
das entspricht einer Zunahme um 25 Prozent. In der Mehrzahl der Fälle
blieb es bei leichten Verletzungen, in vier Fällen wurden die
Einsatzkräfte durch die Gewalteinwirkung schwer verletzt. Über 84
Prozent der 335 Tatverdächtigen (2017: 302) standen unter Einfluss
von Alkohol und/oder Drogen. Polizeipräsident Prof. Alexander Pick:
"Tätliche Angriffe auf unsere Einsatzkräfte sind Angriffe auf unseren
Staat und damit unsere Gesellschaft. Ähnlich wie das zunehmende
Gaffertum dürfen solche Anzeichen von Dekadenz und Werteerosion nicht
reaktionslos hingenommen werden. Wer seiner Aggression gegenüber
unseren Kolleginnen und Kollegen freien Lauf lässt, muss mit
Konsequenzen rechnen. Die Mitte 2017 in Kraft getretene
Strafverschärfung bei Gewalt gegen Polizeibeamte ist dabei ein
wichtiger Schritt, der nun durch die flächendeckende Einführung der
Bodycam sinnvoll ergänzt wird. Damit können entsprechende Angriffe
endlich umfassend dokumentiert und im Strafverfahren als Beweismittel
eingebracht werden. Es wird künftig für Angreifer, Widerständler und
Beleidiger schwieriger, sich herausreden zu können." (rsh)

Die landkreisbezogenen Statistikzahlen finden Sie im Internet
unter https://ppreutlingen.polizei-bw.de/statistiken/




Bei Rückfragen zu dieser Pressemeldung: Björn Reusch, Tel.
07121/942-1100

Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Reutlingen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 09.04.2019 - 12:00 Uhr
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