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Zoll: Markenschuhe und Taschen waren gefälscht

ID: 2112274

(ots) -
Zollamt Cuxhaven: Abfertigung von fünf privaten Postpaketen führt
zur Beschlagnahme von 110 Sportschuhpaaren und 6 Taschen namhafter
Markenhersteller. Seit gestern steht fest: Die Artikel waren
gefälscht.

Bereits Ende Februar trafen fünf Postpakte beim Zollamt Cuxhaven
zur grenzüberschreitenden Zollabfertigung ein. Die Zöllner vor Ort
überprüften den Paketinhalt und hegten dabei sehr schnell den
Verdacht, dass es sich bei den 110 Schuhen und 6 Taschen
augenscheinlich namhafter Markenhersteller um keine Originalware
handeln konnte.

"In diesem Fall kamen viele Faktoren für die berechtigten Zweifel
an der Originalität der Waren zusammen. Die Pakte waren alles andere
als industriell verpackt. Vielmehr wurden die sich wölbenden Kartons
fast nur noch von Paketklebeband zusammengehalten. Hinzu kamen eine
offensichtlich minderwertige Verarbeitung der Markenfälschungen, eine
fehlende Farbtreue zum Original und starker Geruch von Lösungsmitteln
und Chemikalien", so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts
Oldenburg zum Abfertigungsverlauf.

Heute wurde der anfängliche Fälschungsverdacht durch die vom Zoll
eingeschalteten Markenrechtsinhaber bestätigt. Die zahlreichen
Plagiate dürfen somit nicht an ihre vier Empfänger im Raum Cuxhaven
ausgehändigt werden. Sie werden in Kürze unter zollamtlicher
Überwachung vernichtet.

Zusatzinformation Marken- und Produktpiraterie:

Dank des riesigen Warenangebots im Internet können gefälschte
Produkte schnell per Post nach Hause gelangen. Die virtuellen Märkte
bieten günstige Ware aus aller Welt, die rund um die Uhr und oft nur
einen kurzen Klick entfernt ist. Doch genauso wie auf realen
Marktplätzen gibt es auch im Internethandel schwarze Schafe. Das
Luxusprodukt aus Übersee, das zunächst so günstig erscheint, kann




sehr schnell seinen Glanz verlieren. Nämlich dann, wenn es sich um
eine Fälschung handelt. Der Zoll beschlagnahmt dann die gewerblich
eingeführte Ware. Möglich sind zudem auch Schadensersatzforderungen
des Originalherstellers. Deshalb rät der Zoll gerade auf virtuellen
Marktplätzen zu gesundem Misstrauen. Klicken Sie im Zweifel lieber
einmal mehr, um einen vertrauenswürdigen Anbieter zu finden.

Rechte geistigen Eigentums (z. B. Marken, Geschmacksmuster,
Patente) sind heute ein entscheidender Bestandteil des immateriellen
Vermögens eines Unternehmens, um im globalen Wettbewerb bestehen zu
können. Rechte geistigen Eigentums liegen Ideen zugrunde. Nur wer
gute Ideen hat und in Forschung und Entwicklung investiert, kann sich
von der breiten Masse abheben und das Interesse von Kunden wecken.
Gute Ideen rufen aber auch eine Vielzahl von Nachahmern und
Trittbrettfahrern hervor, die ebenfalls vom wirtschaftlichen Erfolg
profitieren wollen. Der Zoll steht den Unternehmen im Kampf gegen die
illegalen Nachahmer als starker Partner zur Seite.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 2102 5140
Mobil: 0151-42 30 06 41
E-Mail: presse.hza-oldenburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 09.04.2019 - 12:41 Uhr
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