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Anklage wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben

ID: 2112533

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 28. März 2019 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Anklage gegen

den 50-jährigen indischen Staatsangehörigen Manmohan S. und die
51-jährige indische Staatsangehörige Kanwal Jit K.

wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, § 25
Abs. 2 StGB) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Manmohan S. erklärte sich spätestens im Januar 2015 gegenüber
einem Mitarbeiter des indischen Auslandsgeheimdienstes Research &
Analysis Wing (R&AW) bereit, ihm Informationen über die
oppositionelle Sikh-Szene und Kashmir-Bewegung in Deutschland sowie
deren Angehörige zu beschaffen. Ab Juli 2017 schloss sich die mit
Manmohan S. verheiratete Kanwal Jit K. dieser nachrichtendienstlichen
Verbindung an. Zusammen mit ihrem Ehemann nahm sie fortan an den
monatlichen Treffen mit ihrem Führungsoffizier teil. Zudem hielt sie
ihren Ehemann dazu an, die Aufträge des Führungsoffiziers umfassend
zu erledigen.

Vor diesem Hintergrund übermittelten die Angeschuldigten bis
Anfang Dezember 2017 in zahlreichen Fällen die gewünschten
Informationen an ihren in Deutschland stationierten Führungsoffizier.
Als Gegenleistung hierfür erhielt zunächst lediglich Manmohan S. 200
Euro pro Monat. Ab Juli 2017 zahlte der indische Geheimdienst diesen
monatlichen Betrag an die beiden Angeschuldigten zusammen. Insgesamt
flossen 7.200 Euro als Agentenlohn.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
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Datum: 09.04.2019 - 15:27 Uhr
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