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Anklage wegen der Begehung von Kriegsverbrechen erhoben

ID: 2112555

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 29. März 2019 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den 26-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Ahmad Zaheer D.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, gemeinsam
mit anderen drei nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende
Personen grausam und unmenschlich (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 25 Abs.
2 StGB) und in einem weiteren Fall eine nach dem humanitären
Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise
entwürdigend und erniedrigend (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB, § 25 Abs. 2
StGB) behandelt zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

1.Ahmad Zaheer D. war Offizier in den afghanischen Streitkräften.
In deren Auftrag verhörte er Ende 2013/Anfang 2014 in Afghanistan
drei gegnerische Kämpfer, die zuvor gefangen genommen worden waren.
Während ein bewaffneter Angehöriger der afghanischen
Sicherheitskräfte die Vernehmung absicherte, befragte und
misshandelte der Angeschuldigte zusammen mit drei weiteren Soldaten
die Gefangenen. Dabei gingen sie arbeitsteilig vor. Der
Angeschuldigte selbst zog zwei der Gefangenen an den Haaren,
schüttelte sie und schlug darüber hinaus einen dieser Gefangenen.
Zudem drohte er mit dem Einsatz eines Elektroschockgeräts. Eine
zweite Verhörsperson versetzte einem dieser Gefangenen wuchtige
Schläge mit einem Schlauch und schlug mehrfach auf den dritten
Gefangenen ein.

2.Im März 2014 verbrachten Ahmad Zaheer D. und von ihm befehligte
Soldaten die Leiche eines hochrangigen Kommandeurs gegnerischer
Kräfte mit einem Militärfahrzeug in eine Ortschaft in der Provinz
Paktia. Auf dieser Fahrt verhöhnten und beschimpften sie den Leichnam
und schlugen und traten auf diesen ein. Dieses war für die




Zivilbevölkerung, die das Geschehen beobachtete, wahrnehmbar. In der
Ortschaft angekommen, demonstrierte der Angeschuldigte den anwesenden
Dorfbewohnern wie an dem Kopf der Leiche ein Fleischer¬haken
befestigt werden könnte. Anschließend legte er dem Leichnam ein Seil
fest um den Hals und half, den Leichnam mit diesem Seil an einer Art
Schutz¬mauer hochzuziehen. In einer kurzen Rede berühmte sich Ahmad
Zaheer D., den Kommandeur "wie einen Esel umgebracht" zu haben. Zudem
erklärte er, dass dieser "wie ein Esel aufgehängt" werden müsse.

Die Taten des Angeschuldigten und seiner Mittäter wurden von
diesen jeweils auf Video dokumentiert.

Der Angeschuldigte wurde am 25. Oktober 2018 festgenommen und
befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft (vgl.
Pressemitteilung Nr. 59 vom 29. Oktober 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-492
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Datum: 09.04.2019 - 15:54 Uhr
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