Polizeibeamter nach Widerstand dienstunfähig
(ots) - 1. Münster-Sarmsheim, 09.04.2016, 16.00
Uhr
Eine Zeugin bemerkte in Bingen-Büdesheim eine männliche Person,
die torkelnd aus einer Gaststätte kam, in ein Fahrzeug stieg und
losfuhr. Das Fahrzeug konnte an der Wohnanschrift in
Münster-Sarmsheim angetroffen werden. Auf Klingeln zeigte sich eine
männliche Person am Fenster, auf die die Fahrerbeschreibung zutraf.
Ein Zutritt wurde den Beamten nicht gestattet. Nach Anordnung der
Durchsuchung durch einen Richter wurde das Anwesen betreten. Dem 52
jährigen wurde der Sachverhalt erläutert und die polizeilichen
Maßnahmen, Blutentnahme, Sicherstellung des Führerscheins,
aufgezeigt. Er zeigte sich wenig kooperativ, so dass die Beamten
einfache körperliche Gewalt anwenden mussten. Der 52 jährige
versuchte sich ständig aus den Griffen der Beamten zu befreien. Kurz
vor dem Streifenwagen machte er eine ruckartige Rückwärtsbewegung.
Aufgrund der Fixierung erlitt dadurch ein Beamter eine
Schulterluxation. Sowohl der deutlich unter Alkoholeinwirkung
stehende Fahrzeugführer als auch der verletzte Beamte wurden ins
Krankenhaus eingeliefert. Dem 52 jährigen wurde ein Blutprobe
entnommen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Entsprechende
Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Dem verletzten Beamten wurde
die Schulter unter Narkose eingerenkt. Er wird in den nächsten Wochen
keinen Dienst verrichten können.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721 9050
E-Mail: pibingen(at)polizei.rlp.de
http://ots.de/vPCp5a
Original-Content von: Polizeiinspektion Bingen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.04.2019 - 07:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2112704
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PIBIN
Stadt:
Münster-Sarmsheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizeibeamter nach Widerstand dienstunfähig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Bingen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).