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Festnahme in Konstanz

ID: 2112807

(ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung überprüften am
Montagabend (08.04.) Bundespolizisten in Konstanz einen 45-jährigen
Mann. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den schweizerischen
Staatsangehörigen im polizeilichen Fahndungsregister ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vorlag.
Hintergrund war eine rechtskräftige Verurteilung des Amtsgerichts
Konstanz aus dem Jahr 2018 wegen Trunkenheit im Verkehr. Der
Verurteilte hatte die daraus resultierende Geldstrafe bisher nicht
bezahlt. Daher erließ die Staatsanwaltschaft schließlich
Vollstreckungshaftbefehl. Am Montag zahlte der Mann die Geldstrafe in
Höhe von 3.600.- EUR und konnte so eine 60-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Er setzte nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fort.

Werle




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78467 Konstanz
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E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 10.04.2019 - 09:52 Uhr
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