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Jahresbilanz 2018 des Zollfahndungsamtes Dresden

ID: 2112950

(ots) -
Im vergangenen Jahr leitete das Zollfahndungsamt Dresden 1.316
Ermittlungsverfahren (2017: 1.211) wegen mittlerer, schwerer oder
organisiert begangener Zollstraftaten gegen 1.705 Tatverdächtige
(2017: 1.539) neu ein und führte eine Vielzahl von bestehenden
Verfahren fort.

Durch ihre Ermittlungen deckten die Zollfahnder
Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von rund 68 Millionen Euro auf
(2017: 12 Millionen Euro).

Bei der Bekämpfung des international organisierten
Rauschgiftschmuggels, konnten im letzten Jahr 568 Kilogramm
Betäubungsmittel (2017: 386 Kilogramm), knapp 9.300 Ecstasy-Pillen
sowie rund 3.500 Cannabispflanzen sichergestellt werden. Hinzu kommt
eine zusätzlich ermittelte Menge an Betäubungsmitteln von 337
Kilogramm (2017: 397 Kilogramm).

Aufgrund von Ermittlungen der Beamtinnen und Beamten des
Zollfahndungsamtes Dresden sprachen Gerichte im Vorjahr
Freiheitsstrafen von insgesamt 219 Jahren und Geldstrafen von 140.000
Euro aus.

Die Finanzermittler der Behörde konnten 2018 Vermögenswerte
(Bargeld, Wertgegenstände, Immobilien, Forderungen) von 569.000 Euro
sichern. Diese Maßnahmen dienen dazu, den Straftätern die "Gewinne"
zu entziehen, welche diese unmittelbar oder mittelbar aus ihren
strafbaren Handlungen, wie zum Beispiel dem Handel mit unversteuerten
Zigaretten oder mit Betäubungsmitteln, erlangt haben.

Einige detaillierte Ergebnisse zu ausgewählten Deliktsbereichen:

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität

Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels stellt nach wie vor einen
Hauptschwerpunkt in der Arbeit des Zollfahndungsamtes Dresden dar.

Im Rahmen von 513 Ermittlungsverfahren, die unter Beteiligung der
Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift in Sachsen und Thüringen
geführt wurden, konnte den Tatverdächtigen neben 568 Kilogramm




sichergestellte Drogen die unerlaubte Einfuhr von rund 337 Kilogramm
Betäubungsmitteln aus EU- oder Drittländern nachgewiesen werden.

Zum überwiegenden Teil waren die sichergestellten Betäubungsmittel
nicht für Deutschland bestimmt. Deren Adressaten hatten ihren Sitz in
anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten. Bei diesen
Drogen handelte es sich hauptsächlich um Kokain (193 Kilogramm). Im
Zuge der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen
erhielten die Fahnder in den Zielländern umgehend Mitteilungen über
die Feststellungen. Kurzfristig organisierten die Dresdner
Zollfahnder insgesamt 36 kontrollierte Weiterleitungen dieser
Rauschgiftsendungen in das jeweilige Empfängerland und unterstützten
damit maßgeblich die dortigen Ermittlungen gegen die Organisatoren
des Rauschgiftschmuggels.

Nach wie vor steht bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Rauschgiftkriminalität beim Zollfahndungsamt Dresden das Vorgehen
gegen den Crystal-Schmuggel über die sächsisch-tschechische sowie die
sächsisch-polnische Grenze im Vordergrund. Häufig ergeben sich aus
Feststellungen von Crystal im grenznahen Raum, welche im Rahmen
verdachtsunabhängiger Kontrollen durch Kontrolleinheiten der
Hauptzollämter Dresden und Erfurt getroffen werden, Ausgangspunkte
für die Einleitung von Ermittlungsverfahren des Zollfahndungsamts
Dresden. Die Ermittler konnten Tätern im vergangenen Jahr die Einfuhr
von 34 Kilogramm der gefährlichen synthetischen Droge nachweisen und
zusätzlich 30 Kilogramm sicherstellen. Das sind rund 48 Prozent der
Gesamtmenge, die bundesweit durch den Zoll aus dem Verkehr gezogen
wurde (63 Kilogramm).

Zollfahndern und Beamten der Polizeidirektion Dresden, welche in
einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe tätig wurden, gelang es darüber
hinaus, im Januar 2018 ein professionell eingerichtetes und voll
funktionsfähiges Labor nebst Chemikalien - wie Benzaldehyde, roter
Phosphor, Jod und Medikamente mit dem Wirkstoff Pseudoephedrin - im
Raum Dresden sicherzustellen. Wie sich herausstellte, hätten mit dem
Equipment sowie den Chemikalien drei Kilogramm Crystal und 178
Kilogramm Amphetamin hergestellt werden können. Das Landgericht
Dresden erließ gegen die zwei deutschen Hauptbeschuldigten inzwischen
Freiheitsstrafen von 10 und 7 Jahren.

Des Weiteren konnten Zollfahnder im Raum Ostthüringen eine
professionell betriebene Cannabisplantage mit rund 2.000 Pflanzen
ausfindig machen sowie im letzten Jahr insgesamt 230 Kilogramm
Marihuana beschlagnahmen.

Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität

Im Bereich der Verbrauchsteuerkriminalität wurden vom
Zollfahndungsamt Dresden im vergangen Jahr 206 Ermittlungsverfahren
eingeleitet.

Tabaksteuer Bei der Bekämpfung des international organisierten
Tabakwarenschmuggels bearbeiteten die Beamtinnen und Beamten im
Vorjahr 199 Ermittlungsverfahren. Insgesamt konnten 1,45 Millionen
Zigaretten, 85 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 270 Tonnen Rauchtabak
sichergestellt sowie weitere 5 Millionen Zigaretten und 51 Tonnen
Wasserpfeifentabak ermittelt werden.

Energiesteuer Einen Schwerpunkt der Ermittlungen im Deliktbereich
Verbrauchsteuern bildet das Vorgehen gegen die gewerbsmäßig ausgeübte
Hinterziehung von Energiesteuern. Wegen des Verdachts der
Hinterziehung von Energiesteuer auf Kraft- und Heizstoffe ermittelten
die Beamten im Vorjahr in sechs Fällen und konnten einen Tatumfang
von knapp 134 Millionen Litern sowie einen Steuerschaden von etwa 64
Millionen Euro aufdecken. Hierbei wurde steuerfreies Schmieröl
zweckwidrig als Kraftstoff verwendet.

Zölle und Einfuhrabgaben Die Beamten des Zollfahndungsamtes
Dresden leiteten im Vorjahr 14 Ermittlungsverfahren ein, bei denen
der Verdacht bestand, dass Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer nicht
ordnungsgemäß entrichtet wurden. In ihren Ermittlungen konnten sie
hinterzogene Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro
nachweisen.

Besonders hervorzuheben sind hierbei Zuwiderhandlungen im
Zusammenhang mit Antidumpingmaßnahmen, welche die Einfuhr von
keramischem Geschirr aus China betreffen. Im vergangenen Jahr wurden
in diesem Sektor Steuern in Höhe von 1,2 Millionen Euro nacherhoben.

Sonstige Verbote und Beschränkungen Der stetig anwachsende
Internethandel wirkte sich auch 2018 auf den erhöhten Missbrauch des
internationalen Postverkehrs für die Einfuhr illegaler Waren aus.
Dies betraf neben dem Rauschgiftschmuggel die Deliktsbereiche der
Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Markenpiraterie, den
Arzneimittel- und Dopingmittelschmuggel sowie Verstöße gegen den
Artenschutz.

Waffen- und Sprengstoffkriminalität In diesem Deliktbereich
konzentrierten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Dresden
vorrangig auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels und der
rechtswidrigen Einfuhr von Sprengstoffen, insbesondere in Form von
unerlaubter Pyrotechnik.

Die Beamten des Zollfahndungsamtes Dresden bearbeiteten im Vorjahr
115 Ermittlungsverfahren in diesem Bereich und stellten unter anderem
19 scharfe Schusswaffen, 192 verbotene Waffen - wie zum Beispiel
Laser oder Zielpunktprojektoren, Schlagringe und als Taschenlampe
getarnte Elektroschocker -, 11 Kilogramm Sprengstoff, 1.800 Stück
erlaubnispflichtige Munition sowie 22.600 Stück pyrotechnische
Erzeugnisse sicher.

Gewerblicher Rechtsschutz Im Bereich der Produktpiraterie wurden
im vergangenen Jahr 29 Ermittlungsverfahren durch Beamte des
Zollfahndungsamtes Dresden eingeleitet und rund 25.000 Plagiate -
hauptsächlich Textilien sowie Displays und Zubehörteile für
Mobiltelefone - sichergestellt. Außerdem konnten die Zollfahnder eine
Menge von etwa 2.400 Tonnen sowie 590.000 Liter an gefälschtem
Waschmittel bekannter Marken ermitteln, mit welchen international
Handel getrieben wurde.

Arznei- und Dopingmittel Wegen Verstößen gegen das
Arzneimittelgesetz sowie das Antidopinggesetz ermittelten die Beamten
des Zollfahndungsamtes Dresden im Vorjahr in 281 Fällen.

Sichergestellt wurden in diesen Ermittlungsverfahren

- 138.000 Tabletten, 76 kg Pulver und 18.000 Ampullen mit
Dopingsubstanzen sowie
- 209.000 Tabletten, 460 kg Pulver und 9.820 Ampullen verbotener
Arzneimittel.

Der Großteil dieser Waren wurde in internationalen
Luftfrachtsendungen festgestellt und war für Empfänger in anderen
Ländern innerhalb und außerhalb Europas bestimmt. In diesen Fällen
steuerte das Zollfahndungsamt Dresden die notwendigen Informationen
für die Durchführung weiterer Ermittlungen an die zuständigen
Be-hörden insbesondere der Empfängerländer.

In 8 Fällen erfolgten in Abstimmung mit den Zollbehörden in den
Empfängerländern Kontrollierte Weiterleitungen, da diese Substanzen
dort als Beweismittel in eigenen Ermittlungsverfahren Verwendung
fanden.

Artenschutz In 12 Ermittlungsverfahren gingen die Beamten im
Vorjahr dem Verdacht von Verstößen gegen das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz
nach.

Sie stellten dabei unter anderem 227 Erzeugnisse aus der Haut
artengeschützter Schlangen (Python) sowie 3 lebende Warane sicher.

Die wesentlichen Zahlen des Jahres 2018 im Überblick

Eingeleitete Ermittlungsverfahren: 1.316 Tatverdächtige: 1.705
Ermittelter Steuerschaden: 68 Millionen Euro

Aufstellung der Mengen (sichergestellt / ermittelt)

Betäubungsmittel (Auswahl)

- Heroin: 17 Kilogramm / 1 Kilogramm
- Kokain: 193 Kilogramm / 15 Kilogramm
- Amphetamin: 40 Kilogramm / 180 Kilogramm
- Methamphetamin (Crystal): 30 Kilogramm / 34 Kilogramm
- Marihuana: 230 Kilogramm / 52 Kilogramm
- Ecstasy: 9.300 Stück / 200 Stück
- Cannabispflanzen: 3.500 Stück / 0

Verbrauchsteuerpflichtige Waren (Auswahl)

- Zigaretten: 1,45 Mio Stück / 5 Mio Stück
- Wasserpfeifentabak: 85 Kilogramm / 51 Tonnen
- Rauchtabak: 270 Tonnen / 0

Waren die Verboten und Beschränkungen unterliegen (Auswahl)

- Scharfe Schusswaffen: 19 Stück / 0
- Erlaubnispflichtige Munition:1.800 Stück / 0
- Verbotene Waffen: 192 Stück / 0
- Sprengstoff: 11 Kilogramm / 0
- Pyrotechnik: 22.600 Stück / 0
- Dopingmittel: 138.000 Tabletten, 76 kg Pulver, 18.000 Ampullen /
0
- Arzneimittel: 209.000 Tabletten, 460 kg Pulver,9.820 Ampullen /
0
- Plagiate: 25.000 Stück / 2.400 Tonnen, 590.000 Liter
- Artenschutz(Tiere, Pflanzen, Objekte): 300 Stück, 5 Kilogramm,
540 Kapseln / 0

Das Zollfahndungsamt Dresden - Daten & Fakten Das Zollfahndungsamt
Dresden (ZFA Dresden) ist eines von bundesweit acht
Zollfahndungsämtern und ist dem Zollkriminalamt (Direktion VIII der
Generalzolldirektion) nachgeordnet.

Die insgesamt rund 280 Beschäftigten sind für die Bundesländer
Sachsen, Thüringen sowie den Landgerichtsbezirk Halle im Bundesland
Sachsen-Anhalt zuständig.

Das Zollfahndungsamt Dresden verfügt über Außenstellen
(Dienstsitze) in Görlitz, Leipzig und Erfurt.

Gemeinsam mit den Landeskriminalämtern der Länder Sachsen und
Thüringen unterhält das Zollfahndungsamt Dresden drei "Gemeinsame
Ermittlungsgruppen Rauschgift" (GER Ostsachsen in Dresden, GER
Westsachsen in Leipzig, GER Thüringen in Erfurt) sowie zwei
"Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen" (GFG Sachsen in Dresden, GFG
Thüringen in Erfurt).

Die Zollfahnder werden unter anderem in den Deliktbereichen der
grenzüberschreitenden Zigaretten- und Rauschgiftkriminalität, der
Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Produktpiraterie sowie bei
Straftaten im Bereich Zölle tätig.

Schwerpunktmäßig ermittelt die Zollfahndung bei schweren und
organisiert begangenen Zollstraftaten.




Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Dresden
Frank Schröter
Telefon: 0351 21346632
E-Mail: frank.schroeter(at)zfadd.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Dresden, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 10.04.2019 - 11:44 Uhr
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