Mutmaßlicher Drogendealer festgenommen
(ots) -
Montagmorgen informierte eine Zeugin die Polizei über einen
verdächtigen PKW am Christine-Schnur-Weg. Im Innenraum sollten sich -
von außen sichtbar - Drogen befinden. Polizeibeamte rückten an.
Wenige Momente später kam auch der Fahrer hinzu. Bei der
anschließenden Durchsuchung des 3er BMW machten die Polizisten gleich
mehrere Entdeckungen.
In der Fahrertür befand sich eine geladene Schreckschusswaffe. In
der Mittelkonsole lag ein Tablet mit großflächigen weißen
Anhaftungen. In einer Tasche wurden zwei Dosen mit Betäubungsmitteln
gefunden, darunter Cannabis, Ecstasy und Amphetamin. Eine Überprüfung
des Autos ergab, dass es nicht zugelassen war. Die Kennzeichen waren
entstempelt. Die Siegel und Plaketten gefälscht. Die Beamten stellten
den PKW, die Waffe, die Kennzeichen und die Betäubungsmittel sicher.
Der 33-jährige Altenaer verstrickte sich in Widersprüche. Die Beamten
nahmen ihn vorläufig fest. Der Fahrer räumte den Konsum von Drogen
ein. Da er nach Zeugenangaben zuvor gefahren sein soll, entnahm ein
Arzt ihm eine Blutprobe. Er ist nicht in Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis. Auf der Wache tauchten kurze Zeit später zwei weitere
Personen aus Lüdenscheid (m 40) und Altena (w 23) auf, um sich nach
ihrem Begleiter zu erkundigen. Beide sollen sich zuvor ebenfalls am
PKW befunden haben. Auch sie wurden vorläufig festgenommen.
Ein Richter ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Wohnungsdurchsuchungen in den betroffenen Lüdenscheider bzw. Altenaer
Wohnungen an. Hier kamen weitere Betäubungsmittel zum Vorschein.
Insgesamt stellte die Polizei über 200 g Amphetamin, rund 50
Ecstasy-Tabletten, über 20 g Cannabis, mehrere Feinwaagen und
umfangreiches Verpackungsmaterial sicher.
Die Festgenommenen wurden vernommen und erkennungsdienstlich
behandelt. Der Altenaer wurde Dienstagnachmittag dem Haftrichter
vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl. Seine Begleiter
kamen im Tagesverlauf auf freien Fuß.
Die Polizei ermittelt nun wegen unerlaubten Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln mit Waffen, Urkundenfälschung, Fahren ohne
Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss, Verstoß gegen das
Waffen-, Kraftfahrzeugsteuer- und Pflichtversicherungsgesetz.
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Datum: 10.04.2019 - 13:37 Uhr
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