Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt:
Handys wegen des Verdachts kinderpornographischer Inhalte beschlagnahmt
(ots) - Staatsanwaltschaft und Polizei im
Haus des Jugendrechts haben am Mittwochmorgen (10.04.2019) in einer
Klasse einer Stuttgarter Schule insgesamt 24 Mobiltelefone
beschlagnahmt. Es hatte Hinweise gegeben, dass die Jugendlichen über
einen Messenger in einem Klassenchat kinderpornographisches Material
ausgetauscht haben. Daraufhin suchten die Ermittler sowie eine
Staatsanwältin nach Rücksprache mit der Schulleitung die Klasse auf
und beschlagnahmten sämtliche Schülerhandys. Diese müssen nun
ausgewertet werden. Den Schülern drohen Anzeigen wegen des Besitzes
kinderpornographischer Dateien.
Versand und Besitz kinderpornografischer Dateien ist eine Straftat
Die Kriminalpolizei weist darauf hin, dass sowohl die Verbreitung als
auch bereits der Besitz einer kinderpornografischen Datei eine
Straftat nach Paragraf 184b Strafgesetzbuch darstellt und neben
sonstigen strafrechtlichen Sanktionen auch zur Einziehung des
Smartphones führen kann. Personen, die unaufgefordert eine solche
Datei erhalten, werden gebeten sich unverzüglich mit der Polizei in
Verbindung zu setzen.
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Datum: 10.04.2019 - 15:33 Uhr
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