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Gerade noch gut gegangen - Lokführer verhinderte Zusammenstoß am Bahnübergang

ID: 2113362

(ots) - Am Dienstagnachmittag (09.04.2019) gegen
14:40 Uhr verhinderte der Lokführer eines Zuges der Deutschen Bahn AG
auf der Strecke Neustrelitz-Neubrandenburg, am Bahnübergang
Mühlendamm, im Bereich Neubrandenburg Hinterste Mühle, einen
folgenschweren Unfall.

Mit Annäherung seines Zuges erkannte der Lokführer eine männliche
Person direkt auf dem Bahnübergang Mühlendamm stehend. Da der Mann
keine Anstalten machte den Bahnübergang zu verlassen, leitete der
Lokführer eine Gefahrenbremsung ein und brachte dadurch seinen Zug
erst kurz vor ihm zum Stehen. Der Übeltäter entfernte sich daraufhin
mit seinem Fahrrad fluchtartig in Richtung Neubrandenburg /Oststadt.

Glücklicherweise wurden durch die Gefahrenbremsung keine im Zug
befindlichen Personen verletzt, jedoch erlitt der Lokführer einen
Schock und musste deshalb am Bahnhof Neubrandenburg abgelöst werden.

Die Bundespolizei hat die Ermittlungen wegen eines Gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB aufgenommen und bittet
nunmehr Zeugen, die sich zum Tatzeitpunkt in unmittelbarer Nähe
befanden und den Vorfall beobachtet haben oder sonst sachdienliche
Hinweise geben können, sich bei der Bundespolizeiinspektion Stralsund
unter der Telefonnummer: 03831/ 284320, dem Bundespolizeirevier
Neubrandenburg Telefon: 0395/569970 oder jeder anderen
Polizeidienstelle zu melden.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei

Auf dem Streckenabschnitt Burg Stargard - Neubrandenburg, im
Bereich Hinterste Mühle und dem Bahnübergang Mühlendamm, kommt es
immer wieder zu unbefugten Gleisüberschreitungen. Diese stellen einen
Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung dar. Solche
Verstöße können mit einem Verwarngeld in Höhe von 25,00 Euro geahndet
werden.

In diesem Streckenabschnitt fahren Züge mit bis zu 100 Km/h. Bei




einer Gefahrenbremsung legt der Zug noch eine Strecke von bis zu 1000
m zurück bevor er zum Stehen kommt. Vorfälle, bei denen Lokführer
wegen Personen oder Hindernissen im Gleisbereich Gefahrenbremsungen
einleiten müssen, ziehen in der Regel strafrechtliche Ermittlungen
nach sich.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
PHK Stefan Langnau
Telefon: 04192 502-1012
Fax: 04192 502-9020
E-Mail: presse.badbramstedt(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 10.04.2019 - 17:19 Uhr
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