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Angeblich auf Mahnungen nach einem Gewinnspiel nicht reagiert - Betrugsversuch scheitert an gesundem Misstrauen

ID: 2113892

(ots) - Ein unbekannter Täter
meldete sich am Mittwochvormittag (10.04.) telefonisch bei einem über
80-Jährigen in Rommerskirchen. Der Anrufer stellte sich als
Mitarbeiter eines Gewinnspielunternehmens vor. Er teilte dem Senior
mit, dass dieser im Jahr 2016 an einem Gewinnspiel teilgenommen habe.
Da der Senior, nach Aussagen des Anrufers, auf diverse Mahnungen zur
Gewinneinlösung nicht reagiert hätte, lägen nun Forderungen, in Höhe
von mehreren tausend Euro, gegen ihn vor. Der Betrüger drohte damit,
die Staatsanwaltschaft einschalten zu wollen. Der Senior durchschaute
jedoch den Betrugsversuch und ließ sich durch die vehementen
Forderungen nicht beirren. Er beendete das Gespräch und verständigte
die Polizei. Die ermittelt nun wegen versuchten Betruges.

Tipps:

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! Geben Sie
niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern. Zahlen
Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern
(gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit den Vorwahlen:
0900..., 0180..., 0137...). Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter, genaus so wenig
wie Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.

Grundsätzlich gilt bei verdächtigen Anrufen:

Seien Sie misstrauisch. Legen Sie einfach den Telefonhörer auf,
sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert. Geben Sie keine
Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Informieren Sie
sofort die Polizei über die Notrufnummer 110, wenn Ihnen ein Anruf
verdächtig vorkommt.




Rückfragen von Pressevertretern bitte an:





Der Landrat des
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Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
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Datum: 11.04.2019 - 13:15 Uhr
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