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Polizei hat Tuningszene im Blick -

Verkehrsverstöße werden konsequent geahndet -

Verbotsverfügung für Karfreitag

ID: 2114314

(ots) - (mb) Für das angemeldete Tuningtreffen am
kommenden Sonntag sowie das Verbot von Tuningtreffen am Karfreitag
bis Samstagmorgen hat die Paderborner Polizei Sondereinsätze
angesetzt. Die Einsatzkräfte werden die Tuningszene und das Umfeld im
Blick haben und bei Verstößen einschreiten.

Die Erfahrungen mit den bislang zwei angemeldeten und von einem
Veranstalter organisierten Tuningtreffen auf dem Südringparkplatz
werden von der Polizei als positiv gewertet. Es wurden deutlich
weniger Ordnungswidrigkeiten als in den Jahren zuvor festgestellt.

Im letzten Jahr hielten sich die meisten Tuner an die
Verbotsverfügung für Karfreitag, die bis zum folgenden Samstagmorgen
galt. Die Polizei sprach knapp 60 Platzverweise aus.

Eine Allgemeinverfügung der Stadt Paderborn verbietet auch in
diesem Jahr jegliche Treffen der Tuning-Szene am Karfreitag. In der
Zeit vom 19.04.2019, 00.00 Uhr, bis zum 20.04.2019, 06.00 Uhr, werden
demnach jedwede Treffen der Autotuning-Szene - mit oder ohne
Fahrvorführungen - im Gebiet der Stadt Paderborn auf öffentlichen und
privaten Flächen untersagt. Zur Autotuning-Szene gehören
Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion
individuelle Modifikationen aufweisen, die dem Zweck dienen, die
Leistung, die Fahreigenschaften oder auch das optische bzw.
akustische Design zu verändern.

Mitarbeiter der Stadt Paderborn und die Polizei kontrollieren, ob
die Maßgaben des Verbotes eingehalten werden. Sollten sich Tuner
trotz des Verbots in Paderborn treffen, müssen sie damit rechnen,
dass ihre Identität festgestellt, Platzverweise erteilt und
Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet werden. Sollte dem
Platzverweis nicht nachgekommen werden oder wird der Fahrzeugführer
trotz entsprechender Ansprache der Ordnungshüter wiederholt im
Stadtgebiet angetroffen, wird das Fahrzeug sichergestellt.





Um die Schutzbedürfnisse der Einwohner zu gewährleisten und die
Vorgaben der Rechtsordnung durchzusetzen, wurde die Verfügung
erlassen und bei Verstößen ein Einschreiten seitens der Verwaltung
und der Polizei als erforderlich angesehen.

Die Stadt Paderborn und die Kreispolizeibehörde Paderborn betonen
ausdrücklich, dass mit den Maßnahmen keine "Kriminalisierung" der
Szene erfolgen soll, sondern der Schutz von Anwohnern und die
Einhaltung der Rechtsvorschriften im Vordergrund stehen. Es gilt der
Appell an Karfreitag erst gar nicht nach Paderborn anzureisen.




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 05251/306-1320
E-Mail: pressestelle.paderborn(at)polizei.nrw.de

Außerhalb der Bürozeiten:

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Datum: 12.04.2019 - 09:20 Uhr
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