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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE)" wegen der Begehung von Kriegsverbrechen u.a. erhoben

ID: 2114316

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 6. April 2019 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 37-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Sivatheeban B.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in Sri Lanka
als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE)" beteiligt (§ 129b Abs. 1, §
129a Abs. 1 StGB) und in diesem Zusammenhang gemeinsam mit anderen
Kriegsverbrechen in 15 Fällen begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1
VStGB, § 25 Abs. 2 StGB). Darüber hinaus besteht der hinreichende
Tatverdacht des Totschlags in zwei Fällen und des versuchten
Totschlags in 11 weiteren Fällen (§ 212 Abs. 1, § 22, § 23 Abs. 1
StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Sivatheeban B. gehörte von 2006 bis 2009 in Sri Lanka den
"Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE)" an. Die "LTTE" kämpften bis
zu ihrer endgültigen Niederlage im Mai 2009 für einen unabhängigen
Staat der Volksgruppe der Tamilen in Teilen der Republik Sri Lanka.
Dieses Ziel versuchte die Terrororganisation insbesondere durch
gewaltsame Angriffe auf Einrichtungen und Repräsentanten des
sri-lankischen Staates, Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate
zu erreichen.

Anfangs reparierte der Angeschuldigte defekte technische Geräte
der Vereinigung, hob für diese Bunker aus und nahm Transportaufgaben
wahr. Ab 2008 nahm er auf Seiten der "LTTE" zudem an Kampfhandlungen
teil.

Darüber hinaus beteiligte sich Sivatheeban B. gemeinsam mit
anderen "LTTE"-Kämpfern im Jahr 2008 an der Tötung von 15 Soldaten
der sri-lankischen Regierungsarmee. Diese waren zuvor von der
Terrororganisation gefangen genommen worden. Der Angeschuldigte




bewachte sie auf der Fahrt zu der späteren Hinrichtungsstätte und
während der durch seinen Vorgesetzten durchgeführten Erschießung.
Anschließend half er bei der Verbrennung der Leichen.

Im März 2009 schoss der Angeschuldigte an einer von ihm bewachten
Straße auf dort eintreffende Soldaten der sri-lankischen
Regierungsarmee. Hierbei traf er 13 Soldaten. Mindestens zwei dieser
Soldaten verstarben.

Der Angeschuldigte war am 1. August 2018 festgenommen worden und
befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft (vgl.
Pressemitteilung Nr. 42 vom 2. August 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
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Datum: 12.04.2019 - 09:37 Uhr
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