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Erneut mehr Trickbetrugsversuche in Mecklenburg-Vorpommern

ID: 2114353

(ots) -
Auch im Jahr 2019 ist weiterhin ein Anstieg der angezeigten
Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen in
Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen.

Im ersten Quartal 2019 wurden bereits 472 Fälle von
Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen bei der Polizei zur
Anzeige gebracht. Damit ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein
Anstieg um 36,8 % zu verzeichnen.

Erfreulicherweise blieb es durch regelmäßige Warnungen und
zielgerichtete Aufklärung bei 454 von den 472 angezeigten Fällen beim
Versuch. Damit konnte der Anteil der Fälle, bei denen es zur Übergabe
von Geld oder Wertsachen kam, weiter auf 3,8 % gesenkt werden (2018:
6,9 %; 2017: 8 %; 2016: 7,7 %; 2015: 14,8 %). Die 18 vollendeten
Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen im ersten Quartal 2019
führten zu einer Schadenssumme von etwa 320.000 Euro.

Unter den typischen Begehungsweisen ist nach wie vor der
klassische Enkeltrick unter Vorspielen eines angeblichen
Verwandtschafts- oder Bekanntschaftsverhältnisses vorherrschend (44 %
der Fälle), gefolgt von der Legende eines Polizeibeamten oder
Staatsanwaltes (32 % der Fälle).

Da jeder vollendete Trickbetrug für die Betroffenen neben dem
finanziellen Verlust häufig auch eine hohe psychische Belastung
darstellt, setzt die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern seit vielen
Jahren verstärkt auf die Vorbeugung derartiger Straftaten. Neben
regelmäßigen Warnmeldungen und Präventionsveranstaltungen wird seit
2010 das Merkblatt für Geld und Kreditinstitute an alle im Land
befindlichen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zur
Sensibilisierung der Angestellten verteilt. Zudem beraten die
ehrenamtlich tätigen Seniorensicherheitsberaterinnen und -berater
kostenlos zu typischen Gefahrensituationen und stärken somit das
Sicherheitsgefühl der älteren Generation.





Die hohe Versuchsquote ist somit insbesondere auf eine höhere
Sensibilisierung in der Bevölkerung zurückzuführen, die auch aus der
regelmäßigen medialen Berichterstattung resultiert. Denn die Kenntnis
von diesem Phänomen und seinen unterschiedlichen Begehungsweisen
führt zu einer höheren Wachsamkeit, einem rechtzeitigen Erkennen des
Betrugs sowie einer größeren Bereitschaft für deren Anzeige bei der
Polizei, auch bei versuchten Taten. Dies gilt nicht nur für die Opfer
selbst, sondern auch für Angehörige, Bankmitarbeiter, Taxifahrer u.
a., die die betroffenen, älteren Menschen rechtzeitig über die
Situation aufklären und die Polizei informieren.

Die Warnmeldungen und Hinweise der Polizei richten sich daher
ausdrücklich nicht nur an die oftmals betroffene ältere Bevölkerung.
Im Familien- und Bekanntenkreis sollte über Trickstraftaten
gesprochen werden, um älteren Verwandten und Bekannten
Handlungssicherheit im Umgang mit derartigen Anrufen oder
Kontaktaufnahmen zu geben.

Die Polizei empfiehlt zum Umgang mit Trickstraftaten zum Nachteil
älterer Menschen Folgendes:

- Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst
mit Namen vorstellt.
- Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter
ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten
und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt
bestätigen.
- Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr
Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen
Verhältnissen preis.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
- Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110, wenn
Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
- Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und
erstatten Sie Anzeige.

Weitere Informationen und Präventionshinweise zum Themenfeld
Trickbetrug gibt es unter
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/.




Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Dr. Anna Lewerenz
Telefon: 03866/64-8702
E-Mail: presse(at)lka-mv.de
http://www.polizei.mvnet.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 12.04.2019 - 10:03 Uhr
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