Abschluss der Cold Case-Aufarbeitung:
Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht
(ots) - Abschluss der Cold Case-Aufarbeitung:
Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die im Oktober 2018 begonnene
Aufarbeitung der Cold Case-Ermittlungen im Fall Frank S. ohne
Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen gegen Polizeibeamte und
Justizangehörige abgeschlossen. Dabei wurden durch die Prüfung zwar
die bereits festgestellten polizeilichen Ermittlungsfehler
be-stätigt. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine damit
einhergehende Straftat, namentlich eine Verfolgung Unschuldiger, eine
Rechtsbeugung, eine Freiheitsberaubung oder eine uneidliche
Falschaussage, ergaben sich nach gründlicher Auswertung aller
Unterlagen jedoch nicht. Es ließen sich insbesondere keine
verlässlichen Anzeichen dafür finden, dass der zuständige
Polizeibeamte der Cold Case Unit (CCU) das Ermittlungsergebnis mit
dem Ziel einer Verurteilung von Frank S. vorsätzlich manipuliert
haben könnte. Keinerlei Hinweise bestanden auch für straf- oder
disziplinarrechtlich relevante Verhaltensweisen der
Staatsanwalt-schaft und der Gerichte.
Entsprechende Vorwürfe waren aufgekommen, nachdem das Landgericht
Hamburg Frank S. in einem Indizienprozess wegen eines im Jahr 1980
begangenen versuchten Mordes an der damals 16-jährigen Rita G. unter
deutlicher Kritik an der Ermittlungsarbeit der CCU freigesprochen
hatte. Die anschließende Untersuchung der Staatsanwaltschaft betraf
auch die Frage, welche Konsequenzen notwendig seien, um die fachliche
Qualität von Cold Case-Verfahren zu verbessern. Zukünftig soll unter
anderem noch mehr Wert auf die konzeptionelle und strategische
Vorbereitung einzelner Ermittlungsschritte gelegt werden. Ein
weiteres Ziel besteht darin, Videoaufnahmen von polizeilichen
Vernehmungen stärker zu nutzen und die Ak-tentransparenz zu erhöhen.
Hamburg, 12.04.2019 Oberstaatsanwältin Nana Frombach Erste
Staatsanwältin Liddy Oechtering
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Datum: 12.04.2019 - 10:36 Uhr
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